Sind Verluste aus einer Schiffsbeteiligung nach Verkauf auf dem Zweitmarkt steuerlich wirksam?
Ich habe 2004 für EUR 60.000 (plus €3.000 Agio) Schiffsanteile gekauft. 5 Jahre erhielt ich Ausschüttungen in der Höhe von € 22.200 und habe Netto-Steuervorteile von ca. €6.900 geltend machen können. 2015 habe ich die Beteiligung dann genervt zu 40% verkauft (€ 23.300).
Insgesamt hat mich das Tanker-Abenteuer netto also ca. € 11.000 gekostet.
Im März 2017 bekomme ich eine Nachricht der Gesellschaft über einen "Unterschiedsbetrag" von €11.760 für das Jahr 2015 und ahne, dass ich hier eine Nachberechnung meiner Einkommenssteuer erhalten werde...
Frage: kann ich die Netto-Verluste (ca. €11.000) in der EkSt 2015 (noch) geltend machen?
Danke für Inputs!!
1 Antwort
Das hängt von der Art der Beteiligung ab.
Eine private Beteiligung betrifft die Vermögensebene und ist steuerlich nicht beachtlich.
Bist du aber als Mitunternehmer (bei einer PersGes) oder als Anteilseigner (bei einer KapGes) anzusehen, entsteht hier ein 16er bzw. 17er Verlust, der natürlich anzusetzen ist.
Die Zweckerklärung bringt uns der Antwort aber auch nicht näher.
Offenbar weißt du auch nicht genau, was du nun gemacht hast. Vielleicht solltest du deine Unterlagen nehmen und die jemandem vorlegen, der sie verstehend lesen kann.
verstehend lesen
Sehr schöne Kombination. Muss ich mir unbedingt merken. Verstehendes Lesen meiner Schriftsätze kann ich ja mal beim Finanzamt anmahnen.
Danke für die spontane Auskunft! War privat als Alterssicherung gedacht - schade :-)