Ich zähle zu den Geschädigten aus der Prokon-Insolvenz und will versuchen, die Verluste steuerlich geltend zu machen. Welche Zeile der KAP 2015 ist einschlägig?

1 Antwort

In Zeile 10 der KAP 2015.

Lies bitte auch BFH-Urteil Urteil vom 12.5.2015, IX R 57/13

http://juris.bundesfinanzhof.de/cgi-bin/rechtsprechung/document.py?Gericht=bfh&Art=ah&nr=32054&linked=urt

Aber hast Du wirklich realisierte Verluste oder wurden Deine Anteile in Genossenschaftsanteile umgewandelt? Dann kannst Du m. W. keine Verluste geltend machen. Link folgt.