Schwester kauft elternhaus. Kann sie mich rausschmeissen?

4 Antworten

motte:

Besteht die Möglichkeit, dass dir deine Eltern vor der Veräusserung des Hausgrundstücks an deine Schwester, ein grundbuchlich zu sicherndes, zumindest zeitlich begrenztes Wohnrecht gegen angemessene Mietzahlung einräumen?

Ob durch den Verkauf dein künftiger Erbteil beeinträchtigt ist, kann wie folgt ermittelt werden:

Aktueller Verkehrswert des Hausgrundstücks, abzüglich kapitalisiertes Wohnrecht der Eltern, abzüglich (gfl. geringer) Kaufpreis = Resultat  verdeckte Schenkung?

Im ürbrigen: sh. wfwbinder

1. Sie kann/wird von Dir Miete verlangen.

2. Sie kann Dir die Wohnung natürlich auch kündigen, aber sie muss die Gesetze einhalten.

3. Mache Deinen Eltern einfach ein besseres Angebot.


motte202 
Beitragsersteller
 30.11.2015, 22:30

Leider fehlen mir die Mittel für ein besseres angebot. :-( 

Miete zahle ich jetzt auch.

Wie sieht es in dem Fall aus mit Erbanspruch? 


wfwbinder  30.11.2015, 22:33
@motte202

Das Du nciht gegenhalten kannst ist schlecht.

Du hast natürlich einen Erbanspruch zu gleichen Teilen mit Deiner schwester, an dem Vermögen, was die Eltern noch haben, wenn sie mal sterben.

Du kannst auch mal nachfragen, was die Schwester zahlt, ob das der angemessene Preis ist.

Das kann Bedeutung haben, falls die Eltern innerhalb von 10 Jahren sterben sollten.

imager761  21.12.2015, 08:13
@motte202

Der besteht bezogen auf das Haus allenfalls in dem anteiligen Kaufpreiserlös, so der nicht verbraucht würde  - was deinen Eltern nicht mehr gehört, können sie (dir) nicht vererben.

Natürlich kann deine Schwester als grundbuchliche Eigentümerin Eigenbedarf an deiner Wohnung geltend machen und mit ordentlicher Kündigungsfrist n. § 573 c (1) insbes. Satz 2  BGB kündigen. Zumal dann, wenn sie schon Teile des Hauses den wohnungsbrechtigten Eltern überlassen muss.

Und mit Verkauf gilt das ehemalige Eigentum der Eltern auch nicht mehr als zu ihrem Nachlass angehörig - du erbst also allenfalls anteilig etwas von dem Verkaufserlös, so er nicht ausgegeben würde.

G imager761


Deine Eltern können Dir natürlich ein lebenslanges oder befristetes Wohnrecht einräumen. Der Verkehrswert des Hauses sinkt natürlich mit der Anzahl von eingetragenen Wohnrechten. Falls Deine Schwester das Huas wieder verkaufen wollte, ist das natürlich schwerer einen Käufer zu finden.

Regle mit Deinen Eltern wie sie Deine Zukunft sichern wollen, falls sie dies wollen?