Hausschenkung: AUfteilung Pflegekosten nach der 10 Jahres-Frist
Hallo zusammen,
mein Elternhaus ist auf meine Mutter eingetragen und möchte mir dieses nun schenken. Das Haus hat einen Wert von 245.000 €. Meine Eltern sollen ein lebenslanges Wohnrecht im Haus behalten. Meiner Schwester soll ich 65.000 € als Ausgleichszahlung bezahlen. Wie sieht es mit der Aufteilung für die Pflegekosten für meine Eltern aus, sollten diese innerhalb der 10.Jahresfrist nach der Schenkung zum Pflegefall werden? Ich habe mal gelesen, dass die Sozialkassen dann die Rückübereignung des Hauses fordern können. wird dabei auch die Zahlung der 65.000 an meine Schwester berücksichtigt?Wenn ja, wieviel?
Danke für Rückmeldungen.
1 Antwort
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Sowohl das Wohnrecht, wie die 65.000,- Zahlungsauflage an die Schwester vermindern den Wert der Schenkung.
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Die Zahlungen für eventuelle Pflegekosten richten sich nach den Einkünften/der persönlichen Leistungsfähigkeit der Sorgeverpflichteten. Ich gehe mal nicht davon aus, dass das Haus dann für die Pflegekosten verkauft werden soll.
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Wichtig: Bei der Formulierung aber genau an den Fall (Pflegebedürftigkeit) denken. Es sollte in die Vereinbarung aufgenommen werden, was passiert, wenn der Wohnrechtsberechtigte das Wohnrecht nicht mehr ausüben kann. Soll zu seinen Gunsten vermietet werden (also die Mutter bekommt die Miete), oder die Wohnung fällt an den Hausbesitzer, der einen Ausgleich zahlt. Was auch immer, man sollte daran denken.
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Im schlimmsten aller Fälle, müsste bei der Verwertung des Hauses natürlich die 65.000,- zurückfließen, was aber nciht unbedingt etwas bringt, weil das ja später noch für die Kosten benötigt wird.
Das war eigentlich meine Frage. Ich verstehe den Kommetar von Fertighausbauer nicht.
Hä? :-) Das ist wohl nicht für mich!
Gruß