Schwester gestorben, Bruder verweigert auskunft, was tun?

3 Antworten

Der Bruder ist natürlich nicht dazu verpflichtet, sondern die Umstände des Todes und den Ablauf der Beerdigung kann er für sich behalten.

Er kann den Ärzte zwar eine Auskunft verbieten, aber nach § 630g Bürgerliches Gesetzbuch (BGB) haben sie gegenüber Schwiegermutter als Angehörige und potentielle Erbin eine Auskunftspflicht. Also dort anklopfen und den Paragrafen zitieren.

Gib in eine Internet-Suchmaschine die Begriffe "einsicht patientenakte musterbrief" ein und Du bekommst diverse Treffer für Musterbriefe angezeigt.

Gibt es bei Euch den sog. "Bestattungskalender"? Der ist öffentlich einsehbar und meist in Zeitungen abgedruckt. Aber auch die Friedhofsverwaltungen geben entsprechende Auskunft über Tag und Uhrzeit der Beerdigung.

Wie es mit dem Erbe abläuft hat ja wfwbinder bereits geschildert.

Gut, gehen wir es von der Seite der Erbschaft an.

Sollte kein Testament vorhanden sein, sind die Geschwister (wenn die Eltern nicht mehr leben und es keine lebenden Abkömmlinge wie Kinder, oder Enkel gibt), ie gesetzlichen Erben.

DEr Bruder, der alles in der Hand hat, ist gem. § 2314 BGB auskunftspflichtig.

Das andere ist der menschliche Teil. In der Kürze der Zeit eine einstweilige Anordnung beim Amtsgericht zu erwirken, um die Beerdingungszeiten usw. herauszubekommen, dürfte ein Problem sein.

Eventuell bekommt man es über die Friedhofsverwaltung, oder die Kirchengemeinde heraus.

Woher ich das weiß:Berufserfahrung

Vermutlich ist er generft und überfordert, wenn jetzt schnell alles geklärt werden soll. Auch hat man ja das Problem, das man es selbst nicht alles so genau weis und man nix falsches verbreiten will. Viele Menschen machen halt Dicht, wenn vor der Beerdigung das Thema Erbe angesprochen wird.


bibermaedl 
Beitragsersteller
 28.01.2019, 20:48

Danke für die Antwort. Das Erbe war nie Thema. Aber ne kurze Nachricht auf m Anrufbeantworter: Hallo b. Deine Schwester ist tot nach 5 Tagen Koma.

Wir wollen nur wissen was passiert ist. Aber überall heisst es nur: dürfen wir Ihnen nichts sagen...

hildefeuer  29.01.2019, 16:35
@bibermaedl

ja klar ärztliche Schweigepflicht. Selbst will man ja auch nicht das die Verwandschaft genau über alles Bescheid weiss. Also kannst Du Dir Deinen Teil denken.....