Oma gestorben, lebte von Grundsicherung, gibt es Beerdigungszuschuß?
Meine Schwiegermutter ist gestorben. Sie lebte von Grundsicherung, als sie noch Sozialhilfe bezog wurden die Vermögensverhältnisse ihrer beider Kinder überprüft und festgestellt, dass beide nicht zum Unterhalt herangezogen werden können. Die Beerdigungskosten werden sicherlich 6-8000 Euro sein. Das kann weder der Sohn noch die Tochter aufbringen. Gibt es eine Stelle, an der man einen Zuschuss für diese Kosten beantragen kann?
2 Antworten
Da kein Vermögen zur Verfügung steht, tritt das Sozialamt für die Beerdigungskosten ein. Allerdings nur auf Antrag, der schleunigst gestellt werden muss.
Es wird aber nur die preiswerteste Bestattung gzahlt, ohne Blumenschmuck, Kaffeetrinken usw.
Nach dem Tod gelten dann natürlich andere Grundsätze: Zunächst einmal wird das gesamte noch verbliebene Vermögen des Verstorbenen herangezogen. Schonvermögen gibt es dann nicht mehr. Sodann wird zunächst der Erbe, hilfsweise der Unterhaltspflichtige in Anspruch genommen. Zuschüsse gibt es dabei nicht. Wenn sich kein Zahlungswilliger findet, tritt zunächst das Ordnungsamt in Vorleistung und ermittelt dann, wer zur Zahlung verpflichtet ist. Das Ordnungsamt wird aber niemals ein Wahlbegräbnis vorfinanzieren, sondern alles nur im schlichtesten Rahmen. Das was Euch vórschwebt müßt Ihr ganz alleine bezahlen.
Nun ja, in der Blumenvase wird die Penunze naß. Da ist schon die Matratze besser, geeignet. Obwohl,....
Und man möge diese Antwort im Zusammenhang mit der Frage sehen, in der nach hoher Rendite gefragt wird.
Muss ich ja keine spezielle nennen, das wird ja wöchtenlich mehrfach gefragt.
Wie hoch muss denn unter den gegebenen Umständen eine Rendite sein, damit es sich lohnt, das Geld auf der Bank zu lassen und nicht in der Blumenvase, wo maximal die Geldentwertung zehrt, aber nicht der Sozialstaat?