Rente - Beerdigungskosten - Schwester
Hallo, nun frage ich nochmals. Meine Schwester ist gestorben. Ich wurde nun mit der Beerdigung verpflichtet. Meine Rente beträgt € 900. Beim Sozialamt möchte ich einen Antrag auf Übernahme der Kosten stellen. Wie hoch ist der Freibetrag den ich haben darf. Wird hier auch mein Mann zur Zahlung verpflichtet. Schon mal vielen Dank für die Hilfe.
Liebe/r prinz000,
es ist ausreichend deine Frage einmal zu stellen und dann etwas Geduld mitzubringen. Ergänzungen kannst du mittels Kommentar Funktion machen. Bitte beachte dies in Zukunft.
Herzliche Grüsse
Jürgen vom finanzfrage.net-Support
4 Antworten
Die Antworten gelten nicht nur für prinz000, sondern auch für schnufelmausi.
Wenn es noch Zusatzfragen gibt - nur raus damit ;-)
Deine Frage läßt sich nicht beantworten ohne Deinen Wohnort zu kennen.
Wie Du dem beigefügten Link entnehmen kannst, ergibt sich die Bestattungspflicht sowohl aus Zivilrecht wie auch aus öffentlichem Recht:
http://www.ra-pongratz.com/de/info/erbrecht/120904.shtml
Zivilrechtlich bist Du aus dem Schneider da Du weder Erbin bist noch Verwandte in gerader Linie, nur die nämlich schulden Unterhalt.
Öffentlichrechtlich bist Du nicht aus dem Schneider, EVENTUELL nicht. Die entsprechenden Gesetze sind Landesrecht und ohne Deinen Wohnort zu kennen kann Dir niemand dazu qualifiziert Auskunft geben.
Sie ist in Esslingen am Neckar gestorben. Ich wohne aber die Calw. Grüße
Jeder, der ein geringes Einkommen hat, kann beim Sozialamt eine Kostenübernahme beantragen.
*"Der Antrag auf eine Sozialbestattung erfolgt in der Regel bei dem Sozialhilfeträger, der für den Bereich zuständig ist, in dem der Sterbeort liegt. Der Antragsteller muss kein Arbeitslosengeld II empfangen und keine Sozialhilfe beziehen. Menschen mit niedriger Rente oder geringem Einkommen können generell den Antrag auf Übernahme der Bestattungskosten im Rahmen einer Sozialbeerdigung stellen. Dazu ist eine Überprüfung des Vermögens der Angehörigen nötig. "
Hier geht's weiter:
http://www.bestattungen.de/ratgeber/bestattungskosten/sozialbestattung.html
*
Im Rahmen der Antragsprüfung leistet das Sozialamt nur, "soweit den Leistungsberechtigten die Aufbringung der Mittel aus dem Einkommen und Vermögen nach den Vorschriften des 11. Kapitels des SGB XII nicht zugemutet werden kann".
Mach dich insoweit auf eine außerst gründliche Prüfung deiner Vermögensverhaltnisse, auch die mit deinem Ehemann gemeinsamen und deren Veränderung der letzten 10 Jahre gefasst und berücksichtige, das Sozailgerichtsurteile eine Zinsbelastung durch Kreditaufnahme als zumutbar ausurteilten :-(
Da du mit Einkünften aus Rente offenbar nicht bedürftig bist, also keine Hilfe zum Lebensunterhalt, Wohngeld oder Grundsicherung beanspruchst noch beanspruchen kannst, kommen deratige "sonstige Zumutbarkeitsgesichtspunkte" zum Tragen (Rolfs/ Giesen/ Kreikebohm/ Udsching/Kaiser, Kommentar zum Sozialrecht, SGB XII, § 74 Rn.8).
Meint: Dein Sparbuch oder verwertbares Gut muss vordringlich für diese Bestattungskostenübernmahmeverpflichtung hergenommen werden, bevor der Steuerzahler belastet würde.
Dein Mann wäre nur insofern beteiligt als dass deine Zumutbarkeit sich auch nach dem Gesichtspunkt gemeinsam verfügbarer Einkünfte bzw. dessen Unterhaltspflicht dir gegenüber ergäbe, würden deine Ersparnisse, etwa für künftige Pflegekosten oder Absicherung des Längsrlebenden, dann eher aufgebraucht sein. Das geht nach unterinstanzlichen Urteilen bisweilen schon mal soweit, eine Lebensversicherung dafür zu liquidieren.
G imager761