Anspruch auf Kontoauszüge im Erbfall?

2 Antworten

Erbschaft und Streit, immer das Gleiche.

Warum können sich die Leute nicht an einen Tisch setzen und das gütig zur Klärung bringen.

Ja es gibt einen Anspruch auf Einsichtnahme und hier hilft Dir leider nur der Rechtsweg weiter, somit gehe zum Rechtsanwalt Deines Vertrauens und fordere Dein Recht ein. Auch wenn das Konto geschlossen wurde, die Bank hebt alles auf.

"Ein Kontoauszug zum Datum des Ablebens sagt wenig aus!"

Einigt euch gütlich, oder Du musst einen Rechtsanwalt einschalten, welcher Erfahrung im Erbrecht habt.

Ohne guten Rechtsanwalt "mit Kenntnis im Erbrecht" hast Du wenig Chancen im Streitfall.

Bei Ihnen liegt dieses Thema jetzt auf den Tisch bei mir kommt es noch, hoffentlich ohne Streitigkeiten.

Viel Glück

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung

Wozu willst Du jetzt erfahren, welche Kontostände damals vorhanden waren? Dir wurden die Kontostände zum Todeszeitpunkt genannt und damit kannst Du Deinen Pflichtteil fristgerecht einfordern. Sind die anderen Erben mit der Höhe nicht einverstanden, dann müssen sie den Nachweis erbringen, dass Deine Forderungen nicht berechtigt sind.


Miffi2  13.02.2019, 14:42

Banken melden per Todestag die Bestände an das Nachlassgericht. Somit sollten die Daten vorliegen!