Anspruch auf Kontoauszüge im Erbfall?
Meine Mutter ist verstorben und mein Bruder und ich sind Erben zu gleichen Teilen. Mein Bruder hatte Kontovollmacht. Kurz nach dem Tod meines Vaters vor 3 Jahren hat er oder vielleicht auch meine Mutter die Konten meines Vaters (bzw. meiner Mutter als Haupterbin) gekündigt (die Höhe der jeweiligen Konten habe ich damals als Pflichtteilserbin erfahren) und neue auf den Namen meiner Mutter eröffnet. Ich kann die Beträge auf den neuen Konten zur Höhe nicht nachvollziehen. Habe ich bei der Bank Anspruch auf Einsicht der gelöschten Konten? Mein Bruder weigert sich mir auch nur in irgendeiner Weise Auskunft zu geben.
2 Antworten
Erbschaft und Streit, immer das Gleiche.
Warum können sich die Leute nicht an einen Tisch setzen und das gütig zur Klärung bringen.
Ja es gibt einen Anspruch auf Einsichtnahme und hier hilft Dir leider nur der Rechtsweg weiter, somit gehe zum Rechtsanwalt Deines Vertrauens und fordere Dein Recht ein. Auch wenn das Konto geschlossen wurde, die Bank hebt alles auf.
"Ein Kontoauszug zum Datum des Ablebens sagt wenig aus!"
Einigt euch gütlich, oder Du musst einen Rechtsanwalt einschalten, welcher Erfahrung im Erbrecht habt.
Ohne guten Rechtsanwalt "mit Kenntnis im Erbrecht" hast Du wenig Chancen im Streitfall.
Bei Ihnen liegt dieses Thema jetzt auf den Tisch bei mir kommt es noch, hoffentlich ohne Streitigkeiten.
Viel Glück
Wozu willst Du jetzt erfahren, welche Kontostände damals vorhanden waren? Dir wurden die Kontostände zum Todeszeitpunkt genannt und damit kannst Du Deinen Pflichtteil fristgerecht einfordern. Sind die anderen Erben mit der Höhe nicht einverstanden, dann müssen sie den Nachweis erbringen, dass Deine Forderungen nicht berechtigt sind.
Banken melden per Todestag die Bestände an das Nachlassgericht. Somit sollten die Daten vorliegen!