Wann verfällt ein Erbanspruch?
Der Bruder meiner Mutter ist verstorben. Vor seinem Tod hatte ich aus privaten Gründen ca. 5 Jahre keinen Kontakt. Er war verheirat, als er starb. Kinder hatte er nicht. In früheren Jahren bin ich als Kind nach dem Tod meiner Eltern bei ihm aufgewachsen.
Als er gestorben war, wurde ich nicht informiert, sodass ich erst ein paar Jahre nach seinem Tod davon erfuhr. In dieser Zeit ist auch meine Tante, also seine Frau, verstorben, worüber ich auch erst ein paar Jahre später informiert wurde.
Geerbt hat alles der Sohn der Schwester meiner Tante.
Angeblich, weil ich nicht auffindbar war. Ich lebte tatsächlich in einer anderen Stadt.
Meine Frage:
Wenn ich direkt nach dem Tod meines Onkels und meiner Tante gewusst hätte, hätte mir dann ein Teil des Erbes zugestanden ?
Und könnte ich es heute noch beim Neffen meiner Tante geltend machen ?
Oder ist nach 10 Jahren alles verjährt ?
5 Antworten
Endgültige Verjährung von Erbansprüchen tritt erst nach 30 Jahren ein.
Alle anderen Verjährungsfristen, beginnen erst mit Kenntnis vom Tod des Erblassers zu laufen.
Dein Erbanspruch ist ggf. der, der neben dem Erbanspruch des Ehegatten (§§ 1371 + 1931 BGB) besteht.
Dieser wäre vorhanden, wenn der Onkel kein Testament hinterlassen hat, denn es wäre nur der gesetzliche Erbanspruch über §§ 1931 (2) und 1925 (3).
Den kannst Du ggf. geltend machen bis drei Jahre nachdem Du vom Tod des Onkel Kenntnis bekommen hast.
Einen Anspruch auf Pflichtteil gibt es nicht, also falls er ein Testament hinterlassen hatte, bist Du raus.
Die Frist für die Verjährung des Pflichtteilsanspruchs beträgt 3 Jahre und beginnt ab Kenntnis des Erbfalls; endgültig verjähren die Ansprüche jedoch nach 30 Jahren. Der Pflichtteil muss von den Erben oder der Erbengemeinschaft eingefordert werden; bei Unstimmigkeiten ist eine Klage notwendig.
Hallo Robert,
Du hättest direkt nach Kenntnisname des Todes Dein Erbe noch einfordern können, aber wenn das jetzt schon 1 Jahr her ist, dass Du davon erfahren hast, dann denke ich, nicht mehr.
Wenn ich mich recht erinnere ist die Frist 6 Wochen nach Kenntnisname? (bin ich mir aber nicht ganz sicher)
Die Verjährungsfrist für eine Erbschaft beginnt erst ab Kenntnisnahme des Todes des Erblassers.
Sorry, sich jahrelang nicht um die Familie kümmern, aber nunmehr, wenn es ums Geld geht, wirst Du plötzlich hellwach.
Die 6 Wochen Frist gilt für die Erbausschlagung!