Wann verfällt ein Erbanspruch?

5 Antworten

Endgültige Verjährung von Erbansprüchen tritt erst nach 30 Jahren ein.

Alle anderen Verjährungsfristen, beginnen erst mit Kenntnis vom Tod des Erblassers zu laufen.

Dein Erbanspruch ist ggf. der, der neben dem Erbanspruch des Ehegatten (§§ 1371 + 1931 BGB) besteht.

Dieser wäre vorhanden, wenn der Onkel kein Testament hinterlassen hat, denn es wäre nur der gesetzliche Erbanspruch über §§ 1931 (2) und 1925 (3).

Den kannst Du ggf. geltend machen bis drei Jahre nachdem Du vom Tod des Onkel Kenntnis bekommen hast.

Einen Anspruch auf Pflichtteil gibt es nicht, also falls er ein Testament hinterlassen hatte, bist Du raus.

Woher ich das weiß:Studium / Ausbildung – Steuerbevollmächtigtenprüfung 1979, Steuerberaterprüfg .1986

Die Frist für die Verjährung des Pflichtteilsanspruchs beträgt 3 Jahre und beginnt ab Kenntnis des Erbfalls; endgültig verjähren die Ansprüche jedoch nach 30 Jahren. Der Pflichtteil muss von den Erben oder der Erbengemeinschaft eingefordert werden; bei Unstimmigkeiten ist eine Klage notwendig.

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung

Hallo Robert,

Du hättest direkt nach Kenntnisname des Todes Dein Erbe noch einfordern können, aber wenn das jetzt schon 1 Jahr her ist, dass Du davon erfahren hast, dann denke ich, nicht mehr.

Wenn ich mich recht erinnere ist die Frist 6 Wochen nach Kenntnisname? (bin ich mir aber nicht ganz sicher)


Alarm67  12.12.2023, 19:43

Die 6 Wochen Frist gilt für die Erbausschlagung!

Die Verjährungsfrist für eine Erbschaft beginnt erst ab Kenntnisnahme des Todes des Erblassers.

Sorry, sich jahrelang nicht um die Familie kümmern, aber nunmehr, wenn es ums Geld geht, wirst Du plötzlich hellwach.