Kein Kontakt zum Bruder jetzt ist Vater verstorben muss ich ihm bescheid sagen?
So ich habe keinen Kontakt mehr zu meinem Bruder, meinem Bruder hatte keinen Kontakt zum Vater! Jetzt ist mein Vater verstorben muss ich meinem bescheuertem Bruder Bescheid geben dass der Vater verstorben ist? Oder läuft das über das Gericht? Ich will keinen Kontakt mehr aufnehmen... Bitte weiß das jemand
4 Antworten
zitat
Das wäre super...
Ich will das das so bleibt hat sich jahrelang nicht gemeldet brauch er jetzt auch nicht mehr...
Wenn dein Vater Testament hinterlegt hatte..wird das vom Standesamt eine Info ans Nachlassgericht geschickt, wenn das Beerdigungsinstitut alles abwickelt, Krankenkasse kündigt etcetc... geht auch ne Info ans Standesamt.
Wenn eine Nachlassverfügung beim Nachlassgericht hinterlegt ist... werden alles Testamente...auch alte eröffnet und ein Brief geht an alle Personen, die im Testament erwähnt wurden...
Leider schreibst du keine Infos bezüglich Vermögen...es könnte nämlich durchaus von Vorteil sein, wenn du deinen Bruder kontaktest..es reicht ja nur ne Kopie der Sterbeanzeige...ohne Kommentar.
Es kann durchaus sein, das du noch mehr mit deinem Bruder ungewollt zutun hast...niemand weiss, was im Testament steht...zumindest wird der vermutlich Pflichtteil geltend machen... naja... weiss man nicht.. mein Bruder hats damals nicht gemacht...jetzt ist es verjährt...
Es kann auch sein, das du mit deinem Bruder gemeinsam einen Erbschein beantragen musst...aber wie gesagt, niemand kennt deine Situation bzw was an Vermögen noch da ist, wovon du vielleicht noch garnix weisst...mein Stiefvater war damals mal Gesellschafter... niemand wusste das...habe durch zufall erst 3 Jahre später durch einen Brief erfahren, welcher im Briefkasten lag... wollte erst wegwerfen... dachte Werbung... war ne Einladung zu einer Gesellschafterversammlung...da war das ganze erbe Peanuts gegen, was ich damals als neuer Gesellschafter da ausgezahlt bekam... also schön suchen... vielleicht hat dein vater vor zig Jahren was gemacht, was du nie wusstest...
alles gute dir...
Doch das weiß ich, ich war Betreuer zusätzlich..
Es gibt ein Testament... Bzw 2 meine Mutter hat damals auch eins verfasst...
Keine Ahnung welches gilt.
Mein Vater ist einer heiratsschwindlerin zum Opfer gefallen.. Lange Geschichte...
Alles verloren Haus musste verkauft werden schulden abgezahlt Werden. Rest ist noch über... Muss jetzt vom Gericht Post ausfüllen muss mal anrufen.. Weil es ja ein Testament gibt...
Was die genau von mir wissen wollen
Wenn Ihr gemeinsam erbt, solltest Du ihn schon benachrichtigen.
Wenn Du das Erbe ausschlägt, und trotzdem die Bestattungskosten alleine tragen willst, dann nicht.
Er hat immer gesagt er hat keinen Vater mehr und er ist für ihn gestorben.. Ganz ehrlich dann soll ich ihn informieren.... Niemals... Vll hat er es schon in der Zeitung gelesen oder jemand hat es ihm gesagt! Er hat gesagt das es ihn nicht interessiert, es stand Schon einmal sehr schlecht um meinen Vater! Das es seinen Sohn nicht interessiert hat.. Traurig aber wahr und dann soll ich...
Das werde ich dem Gericht klipp und klar sagen.
naja...immerhin bekommt dein Bruder den Pflichtteil...wenn du ihn nicht benachrichtigst...und du bestimmt in dem Gerichtsformular nichts schreibst bezüglich seiner Adresse, dann macht das das Gericht eben per Datensuche, den Pflichtteil, wenn dein Bruder das will, bekommt er sowieso, deswegen solltest du schon benachrichtigen...ansonsten hat er oder seine Erben mal ...
Der Pflichtteil verjährt spätestens 30 Jahre nach dem Erbfall – unabhängig davon, ob und wann die enterbte Person vom Erbfall erfahren hat. Hierdurch soll für alle Beteiligten Rechtssicherheit geschaffen werden.
Wie sieht es denn mit dem Nachlass des Vaters aus - ist dieser höher als die Bestattungskostens?
Wenn ja wirst Du kaum um eine Benachrichtigung herumkommen.
Soweit ein Erbschein benötigt wird, wirst Du nicht darum herumkommen das Erbe mit Deinem Bruder zu klären / zu teilen.
Darüber solltest Du Dich eher an rechtlicher Stelle erkundigen.
Übrigens .... im Falle X kann der Bruder auch noch Jahre nach dem Tod des Vaters seinen Erbteil einfordern - nämlich bis zu 3 Jahre nach der "offiziellen" Kenntnisnahme vom Tod seines Vaters.
du brauchst das nicht machen, das ist die Aufgabe des Nachlassgerichts.
Das wäre super...
Ich will das das so bleibt hat sich jahrelang nicht gemeldet brauch er jetzt auch nicht mehr...
ich weiß es aus sicherer Quelle
meine Mutter ist vor 10 Monaten verstorben und ich hatte seit 30 Jahren keinen Kontakt zu ihr und meinen Geschwistern, mich hat das Nachlassgericht angeschrieben nachdem eine Nichte von mir dem Gericht meine Adresse angegeben hat.
Also reicht wenn ich seinen Namen angebe...? Er soll zur Hölle fahren das werde ich ihm sagen wenn es dazu kommt
wenn du gefragt wirst kannst du sagen das du keinen Kontakt hast und nicht weißt wo er wohnt, sollen die sich vom Gericht doch schlau machen
Ich schlage kein Erbe aus... In dem Testament von meinem Vater Wird er nicht erwähnt.. In dem anderen müsste das Gericht das doch wissen, das ist leider schon 12 Jahre her mit meiner Mutter