Schöffen-Entschädigung bei der Einkommensteuer angeben?
Seit diesem Jahr bin ich als Schöffin am Landgericht tätig. Dafür bekam ich auch eine Aufwandsentschädigung, Fahrtkostenerstattung, Erstattung Parkgebühren.
Jetzt wollte ich gerne wissen, ob ich diese Aufwandsentschädigung bei der Einkommenststeuer-Erklärung (als Einnahmen oder wie auch immer) der angeben muß? Gibt es da Freibeträge?
Ein Anruf beim Finanzamt brachte für mich mehr Verwirrung als Aufklärung. Vielleicht kann mr hier jemand helfen....
Vielen Dank schon mal vorab
3 Antworten
Ich bin auch Schöffe auf dem LG. Meine Steuerberaterin teilte mir mit, das ich nichts zu versteuern habe.
Ich bin seit 2019 auch Schöffe am Landgericht Memmigen und da ist uns das bei einer Info-Veranstalltung eigentlich relativ gut erläutert worden.
Als Schöffe erhält ma für die wahrgenommenen Termine eine Abrechnung.
In der Abrechnung gibt es eine Rubrik "Verdienstausfall ehrenamtliche Richter"
......aber nicht zuverwechseln mit "Zeitversäumnis ehrenamtliche Richter"
Nach einer Entscheidung des Bundesfinanzhofes von 2017 ist nur und ausschließlich die Rubrik „Verdienstausfall ehrenamtliche Richter“ bei der Einkommensteuer als selbständige Tätigkeit anzugeben und auch nur wenn diese Einnahmen mehr wie 720 € ausmachen.
Siehe:
Urteil vom 31.01.2017 vom Bundesfinanzhof mit Aktenzeichen Az. IX R 10/16
Bei einer ehrenamtlichen nebenberuflichen Tätigkeit für eine öffentlich-rechtliche oder gemeinnützige Körperschaft bleiben nach § 3 Nr. 26a EStG jährlich € 720,- Ihrer Einnahmen steuerfrei, wenn Sie keine höheren Ausgaben nachweisen.
Quelle: Lexware Steuerlexikon 2014 und 2015.
Sprich: Du musst es in der Steuererklärung angeben, aber es bleibt bis zu einem Betrag von 720,- Euro jährlich steuerfrei. Ich war auch Schöffe und bekam im Schnitt 30,- Euro pro Verhandlung (abhängig von der Stundenzahl und dem Anfahrtsweg). Bei 2 Verhandlungen pro Monat sind das bei mir also ziemlich genau 720,- Euro pro Jahr gewesen. Und darauf wurde nichts besteuert.