Antwort
Bei einer ehrenamtlichen nebenberuflichen Tätigkeit für eine öffentlich-rechtliche oder gemeinnützige Körperschaft bleiben nach § 3 Nr. 26a EStG jährlich € 720,- Ihrer Einnahmen steuerfrei, wenn Sie keine höheren Ausgaben nachweisen.
Quelle: Lexware Steuerlexikon 2014 und 2015.
Sprich: Du musst es in der Steuererklärung angeben, aber es bleibt bis zu einem Betrag von 720,- Euro jährlich steuerfrei. Ich war auch Schöffe und bekam im Schnitt 30,- Euro pro Verhandlung (abhängig von der Stundenzahl und dem Anfahrtsweg). Bei 2 Verhandlungen pro Monat sind das bei mir also ziemlich genau 720,- Euro pro Jahr gewesen. Und darauf wurde nichts besteuert.