Ich bin seit 2019 auch Schöffe am Landgericht Memmigen und da ist uns das bei einer Info-Veranstalltung eigentlich relativ gut erläutert worden.
Als Schöffe erhält ma für die wahrgenommenen Termine eine Abrechnung.
In der Abrechnung gibt es eine Rubrik "Verdienstausfall ehrenamtliche Richter"
......aber nicht zuverwechseln mit "Zeitversäumnis ehrenamtliche Richter"
Nach einer Entscheidung des Bundesfinanzhofes von 2017 ist nur und ausschließlich die Rubrik „Verdienstausfall ehrenamtliche Richter“ bei der Einkommensteuer als selbständige Tätigkeit anzugeben und auch nur wenn diese Einnahmen mehr wie 720 € ausmachen.
Siehe:
Urteil vom 31.01.2017 vom Bundesfinanzhof mit Aktenzeichen Az. IX R 10/16