Direktvertrieb und Eigenbedarf?
Hallo ihr Lieben,
habe eine Frage. Ich habe ein Gewerbe angemeldet (USTG19) also sozusagen ein "Kleingewerbe". Ich habe mich aufgrund dessen, dass ich alles erstmal aufbauen musste, mich bei einem Direktvertrieb angemeldet um hauptsächlich Prozente zu sichern und um mein Gewerbe aufzubauen. Jetzt habe ich aber Dinge bestellt, die ich für den Eigenbedarf bzw. für meine richtige Arbeit nutze. Muss ich diese Rechnung, dann auch in der EÜR angeben? Habe jetzt schon von manchen gehört, dass sie Dinge, die sie nur für sich aus einem Direktvertrieb kaufen, nicht bei einer EÜR angeben und nur hin und wieder mal eine Rechnung angeben, damit sie beim Gewerbe einen Gewinn erzielen. Meines Erachtens nach, muss man doch aber alles was man über den Direktvertrieb bezieht oder für sein Gewerbe braucht, als Ausgaben angeben oder liege ich völlig falsch? Mit der einen Rechnung bin ich jedoch unsicher, wenn ich dies nur für meinen Eigenbedarf nutze.
Viele liebe Grüße und danke =).
1 Antwort
Jetzt habe ich aber Dinge bestellt, die ich für den Eigenbedarf bzw. für meine richtige Arbeit nutze. Muss ich diese Rechnung, dann auch in der EÜR angeben?
Sachen die Du kaufst um sie privat zu verbrauchen, gehören nicht in die EÜR. Sachen, die u für die Arbeit brauchst (also für die Hauptbeschäftigung) gehören in die Anlage "N" als Werbungskosten.
Nur Sachen, die Du als Vorführprodukte kaufst, gehören in die EÜR und natürlich alles, was Du für Dein Gewerbe brauchst.
und nur hin und wieder mal eine Rechnung angeben, damit sie beim Gewerbe einen Gewinn erzielen.
Und wo liegt der Sinn darin? Die Letzten von denen ich weiß, Dass sie Gewinne vortäuschten, war Olympia Wilhelmshafen und die sind pleite gegangen.