Ist die Ehrenamtspauschale beim Kinderzuschlag anzurechnen?
Ich bekomme Kinderzuschlag und habe nun das Angebot im Monat 200€ Ehrenamtspauschale zu erhalten. Da es sich hierbei ja um eine Aufwandsentschädigung handelt, gilt das eigentlich meiner Ansicht nach nicht als Einkommen. Muss ich das beim Antrag auf Kinderzuschlag angeben? Wird das angerechnet? Danke für die Antwort...
2 Antworten
"Grundsätzlich ist beim Kinderzuschlag alles als Einkommen zu berücksichtigen, was als Einnahme oder Geldwert anfällt. Dabei ist die Herkunft der entsprechende Einnahmen nicht ausschlaggebend, gleich ob sie einmalig oder wiederkehrend gezahlt werden, steuerpflichtig sind oder ob sie überhaupt zur Deckung des Lebensunterhalts dienen. Damit aber bestimmte soziale Leistungen bzw. Lohnersatzleistungen nicht zum Nachteil des Antragstellers hinauslaufen, unterscheidet der Gesetzgeber, welche Arten der Einkünfte angerechnet werden und welche von der Anrechnung als Einkommen befreit werden."
http://www.kindergeld.info/kinderzuschlag/einkommen-und-vermoegen.html
Kindergeld, Wohngeld, Elterngeld und vergleichbare staatliche Leistungen.
Mutterschaftsgeld
(soweit auf Erziehungsgeld angerechnet)
Pflegeversicherungsleistungen
Grundrente
Ausschließlich diese Einkommen werden nicht angerechnet und dazu gehört die Pauschale leider nicht.
Hallo, bei uns stellt sich aktuell genau die gleiche Frage- allerdings in umgekehrtem Fall. Ich arbeite in einem Minijob und erhalte insgesamt 495,04 EUR monatlich als Gehalt- davon 295,04 als Minijob Gehalt und 200 EUR als Übungsleiterpauschale.Wir haben im September 2018 Antrag auf Kinderzuschlag gestellt-nun rechnet die Familienkasse die 200 EUR Übungsleiterpauschale komplett heraus- somit haben wir am Ende dann noch einen ungedeckten Bedarf von 77 EUR, der Antrag wurde dahingehend dann abgelehnt.Es kann doch nicht angehen dass mir auf der einen Seite 200 EUR reales Einkommen dass ja auch für den Bedarf vorhanden und genutzt wird, vom zu berücksichtigendem Einkommen abgezogen werden- und dann am Ende behauptet wird dass zum Anspruch auf Kinderzuschlag noch 77 EUR fehlen? Kann mir da jemand was dazu sagen wie das in dem Fall gehandhabt werden sollte? Denn so würde ja die Lohnersatzleistung oder soziale Leistung zu unserem Nachteil rechnet bzw. nicht berechnet werden....
Vielen Dank für die schnelle Antwort. Jetzt verstehe ich nicht, ob der Gesetzgeber es als Einkommen anrechnet...