Hallo zusammen,
es geht um das leidige Thema, wer muss in einer Mietwohnung Schimmel/Feuchtigkeit an Wänden entfernen bzw. die Kosten für die Beseitigung tragen? Leider ist mein Fall ein bisschen komplexer, weshalb keine der im Internet recherchierten Fälle mir komplett weiterhilft. Vielleicht finde ich hier ja wertvolle Einschätzungen.
Sachverhalt:
Ich lebe seit 1,5 Jahren in einer zweigeschössigen Wohnung (oben = Erdgeschoss des Hauses, unten = Kellergeschoss des Hauses, beinhaltet aber auch Wohnräume), an zwei Stellen hat sich Feuchtigkeit an Wänden gebildet.
- Schlafzimmer: Genau im Eck, in welchem zwei Außenwände aufeinanderstoßen. Feuchtigkeit ist bisher relativ gering ausgeprägt, aber trotz regulärer Lüftung (3x täglich à 10 Minuten + haben wir sogar einen (nicht elektrischen) Luftentfeuchter aufgestellt) des Raumes durch uns Mieter entstanden. Die Feuchtigkeit ist auch ziemlich genau auf der Höhe, in welcher an den Außenwänden Vollwärmeschutz auf Sockel trifft. Für uns klarer Fall, baulicher Grund, daher Beseitigung und Kostenübernahme durch Vermieter (so zumindest unsere Einschätzung).
- Kellerraum: Im als Home Office genutzten Raum im Keller hat sich an der Außenwand innen deutlich mehr Feuchtigkeit bzw. sogar schon Schimmel gebildet. Auch hier hatten wir bereits einen Luftentfeuchter aufgestellt und regulär regelmäßig gelüftet. Trotz all dessen war in diesem feuchten Sommer die Luftfeuchtigkeit im Eck kaum unter 70% zu bekommen. Da es die letzten Monate bei anderen Mietparteien im Haus und im dazugehörigen Nachbarhaus Wasserschäden und dadurch Feuchtigkeit ziehende Wohnungen gegeben hat, hat die Hausverwaltung sehr zeitnah nach Anzeige der Feuchtigkeit bei uns im Keller einen Handwerker (Kühl- und Heizungstechniker) vorbei geschickt der einen Zusammenhang "unserer" Feuchtigkeit mit den anderen Wasserschäden relativ schnell ausgeschlossen hat. Das macht für uns soweit auch Sinn, da unsere betroffenen Stellen an ganz anderen Wänden/Bereichen des Hauses lokalisiert sind. Er meinte diese Feuchtigkeit im Keller kommt regulär von außen und kann man eigentlich nur wirklich mit einem elektrischen Luftentfeuchter eindämmen, ansonsten käme es immer zur Schimmelbildung, v.a. bei so feuchten Sommern wie diesen. Im Raum befindet sich auch eine Klimaanlage. Bei Einzug wurde uns jedoch nicht erklärt welchen Zweck diese erfüllt, uns konnten dazu keine weiteren Angaben gemacht werden.
Meine Ausgangsfrage bezieht sich auf 2., den Raum im Keller. Hätte von mir als Mieter verlangt werden können ohne vorherige Erklärung oder Hinweise unseres Vermieters die Klimaanlage in dem Raum anzuschalten, um damit ggfls. der Feuchtigkeitsproblematik entgegenzutreten? Hätte alternativ proaktiv von mir verlangt werden können auf eigene Kosten einen elektrischen Luftentfeuchter anzuschaffen um die Luftfeuchtigkeit auf einem gesunden Level zu halten?
Gerade das Vorhandensein der Klimaanlage gibt mir das Gefühl, dass mein Fall nicht so ganz eindeutig zu bewerten ist.
Vielen Dank schon mal im Voraus für eure Hilfe!