Fensterrahmen (alt) durch Windstoß gebrochen, wer zahlt?

1 Antwort

durch einen kräftigen Windstoß ist unsere Badezimmerfenster am Holzrahmen unten gerissen

Also nicht durch Winddruck, sondern Schlag des gekippten oder gar geöffneten Fensterrahmens?

etwas recht unvorhersehbares und somit doch eigentlich nicht unsere Schuld (oder?)

Sturmböen treten durchaus unvermittelt, aber nach tagelanger Unwetterwarnung durchaus erwartbar auf. Meint, es gehörte zu euren mietvertraglichen Obliegenheiten, die Fenster während des Sturmtiefs Sabrina entsprechend zu sichern und insbes. unbeaufsichtigt stets fest verschlossen zu halten.

Auch ist das Fenster von 1985!!! also 35 Jahre alt und noch obendrauf kommt das das Fenster direkt neben der Duschwanne OHNE Schutz vor direkter nässe

Fenster halten bei entsprechender Wartung und Pflege Generationen lang und sind für Feuchtigkeit, gar Nässe durchaus ausgelegt :-)

diese Kosten (1200 Eure, auch wegen Notdienst der uns das Fenster wieder eingerenkt hat für den Moment) auf den Vermieter zu welzen

Das wird euch bei der Sachlage nicht gelingen. Allerdings kann der VM den Schaden nur zum Zeitwert ersetzt verlangen, muss sich also alt gegen neu anrechnen lassen.

G imager761


IhaveNOidea 
Beitragsersteller
 11.02.2020, 15:16

Danke schonmal, habe mal die Unterlagen ausgekramt, da morgen der Austauschtermin ist. Hier also ein Nachtrag: Das Fenster war ganz geöffnet, das ist letztes Jahr im Sommer bei der Hitze passiert, wo es echt nötig war mal einen Durchzug zu machen, nicht also bei dem Sturm momentan. Daher auch das unvorhersehbare, das ein zu starkes Lüftchen damals aufkam und es wums gemacht hat. Das Alter des Fenster, und das ist kein Scherz, ist doch von 1954, habe ich heute nochmal in der Verglasung des Fensters nachgelesen. Hatte mich letztes Jahr auch schon vergewissert ob das auch wirklich stimmt, meine Vermietung hat keine Aufzeichnungen wann das Fenster eingebaut worden ist, so alt ist das schon. Also ist es 66 Jahre alt, da mache ich nichtmehr mit, zumal der Zeitwert sehr sehr sehr gering sein muss oder gar nichtmehr existiert weil du es auf den Müll schmeißen konntest schon vor dem Schaden. Wie könnte es nun mit den neuen Infos klappen?

Danke schonmal im Vorfeld für deine Antwort :)

imager761  12.02.2020, 07:17
@IhaveNOidea

Fensterrahmen müssen, sofern man sie bestimmungsgemäß verwendet, auch nach 66 Jahren nicht auf den Müll. Bestimmungsgemäßes Stoßlüften braucht keinen Durchzug und wenn, kann man das Fenster vor Zuschlagen sichern: Das wusst schon meine Oma, die dass Bettzeug auf der Fensterbank ausbreitete und die Zimmertür schloß.

Hier ist also ein Schaden verursacht.

Inwieweit der Schadensersatzanspruch nach Überschreitung der wirtschaftlichen Lebensdauer aufrecht erhalten wird, hat der VM mit Anschaffunhskostenbeleg zu beweisen.

Der Zeitwert unter Berücksichtigung neu gegen alt wäre andernfalls tatsächlich gering und da sollte man sich einigen können.