Ist Vermieter verpflichtet, mir eine Mietschuldenfreiheitsbescheinigung auszustellen?
Hallo,
ich bin derzeit auf der Suche nach einer neuen Wohnung. Einer der Gründe ist, das mein Vermieter sich um nichts kümmert oder nur, wenn man ihm Monate lang hinterher telefoniert (Schimmel in der Wohnung, undichte Fenster...). Dafür wollte er nun kürzlich aber ein saftige Mieterhöhung. Nun wollen die meisten Vermieter eine Bescheinigung über die Mietschuldenfreiheit. Bisher ist mein Vermieter (wie nicht anders zu erwarten) meinem Wunsch nicht nachgekommen. Ich möchte dazu erwähnen, dass ich meine Miete IMMER pünktlich zahle!!! Gibt es eine gesetzliche Pflicht für den Vermieter, mir die Bescheinigung auszustellen? Falls nicht, eine Frage an die Vermieter: ist es alternativ auch in Ordnung, wenn ich statt dessen Kontoauszüge, aus denen meinen monatlichen Überweisungen hervorgehen, einreiche? Dazu könnte ich noch meinen aktuellen Mietervertrag vorlegen, aus der die Summe hervorgeht und meine letzte Nebenkostenabrechnung, die ebenso beweist, dass ich jeden Monat gezahlt habe (mit dem Hinweis, dass ich 200€ zurück bekomme). Wird dies anerkannt? Oder bin ich meinem faulen und ignoranten Vermieter bis ans Ende meiner Tage ausgeliefert???
3 Antworten
Der Bundesgerichtshof ( Urteil vom 30. September 2009 - VIII ZR 238/08 ) hat nunmehr entscheiden, dass der Mieter keinen Anspruch auf Erteilung eine Bescheinigung hat, die über eine Quittung für die erhaltenen Mietzahlungen hinausgeht.
Na immerhin eine Quittung wäre ja schon etwas, damit werde ich es noch einmal versuchen.
Ich bin auch schon einmal von umzugswilligen Mietern um eine solche Bescheinigung gebeten worden. In meiner Heimatstadt ist die zwar nicht üblich, in Städten wie Berlin aber offenbar Standard. Einen gesetzlichen Anspruch auf eine solche Bescheinigung hat man zwar nicht, aber es gehört wohl zum Anstand dazu -meiner Ansicht nach zumindest- dem Mieter eine solche auszustellen.
Um von diesem Vermieter ganz schnell weg zu kommen, würde ich es bei einer Wohnungsbesichtigung auf jeden Fall mit den von Dir genannten Unterlagen versuchen.
Bei der Terminabsprache einer Besichtigung kannst Du ja schon mal darauf hinweisen, das Dein jetziger Vermieter mit der Bescheinigung nicht aus den Schluffen kommt und Du darum Deine Unterlagen mitbringst.
Ich kann mir kaum vorstellen, dass da irgend etwas gegen spricht.
wie wäre es, wenn Du auch in diesem Bereich ausbilden würdest? Bei dem Thema von gestern klappt`s ja noch nicht so ganz ;-))