Kaputte Heizung in der Ferienwohnung im Winter - in welcher Höhe kann man Mietminderung verlangen?
In den Weihnachtsferien war ich in einer Ferienwohnung in der die Heizung nur sehr schwach funktionierte, so dass die Wohnung während der ganzen Mietdauer ungeheizt und sehr ungemütlich war. Der Vermieter hat sich direkt entschudldigt und 20% der Miete abgezogen. Nun habe ich aber gelesen, dass Heizungsausfall im Winter mit bis zu 100% Mietminderung entschädigt werden kann. Wäre das in diesem Fall auch so gewesen und kann ich das Geld nachträglich noch einfordern?
2 Antworten
Wie kalt wurde es denn in der Ferienwohnung? Noch mit Decke auszuhalten? Denke Du hättest schon mehr als die 20 % Minderung geltend machen können. Doch da Du Dich mit dem Vermieter schon geeinigt hast, dürfte es nun zu spät für ne weitere Nachforderung sein.
Du hättest diese Frage früher stellen sollen. Jetzt ist es meiner Meinung nach zu spät, da Du Dich ja bereits mit dem Vermieter geeinigt hast. Und nachträglich nochmal damit anzufangen, wird Dir außer viel Ärger nichts bringen !
Er kann doch "fordern", das bringt doch noch keinen Ärger für ihn.
Fordern heißt noch nicht, einen Anspruch durchsetzen zu können.