Versorgung von Eltern
Die Eltern sind leider verarmt. Die Kinder sind bereit für deren Lebensunterhalt zu sorgen und zwar durch einen Zuwendungs Niesbrauch auf eine Immobilie. Das heisst somit: Die Eltern erhalten die Miete von der Immobilie jedoch ohne Eigentumsübertragung und müssen auch diese versteuern. Fällt in diesem Falle irgend eine Schenkungssteuer an? Muss der Niesbrauch ins Grundbuch eingetragen werden? Wo ist dies steuerlich geregelt?
1 Antwort
Der Nießbrauch muß ins Grundbuch eingetragen werden. Ansonsten ist die Gefahr, dass die gesamte Konstruktion steuerlich nicht anerkannt wird.
Bei der Gestaltung des Vertrags sollte man dem Notar gegenüber den Zweck der Sache nicht nur verdeutlichen, sondern auch auf eine ausführliche Formulierung dazu in der Vereinbarung dringen. Das Finanzamt bekommt notarielle Verträge vorgelegt und würde ohne eine klarstellende Formulierung zum Unterhalt von einer Schenkung ausgehen.
Was ich allerdings nicht nachvollziehen kann ist, wieso Unterhalt mit einer so komplizierten Konstruktion und nicht durch Barzahlung gewährt werden soll. Man darf die Gefahren ja nicht verkennen: Der Nießbrauchsberechtigte braucht ohne weitere Vereinbarungen nur den gewöhnlichen Unterhalt der Sache zu tragen. Was ist, wenn die Immobilie durch Anbau oder Aufstockung grundlegend umgestaltet werden soll?