Spenden an Vereine/Stiftungen erbrechtlich wie eine Schenkung?
Wenn Jemand zu Lebzeiten an Vereine/Stiftungen spendet, ist dann diese Spende erbrechtlich gesehen wie eine Schenkung zu betrachten ? D.h. können die Erben nach dem Tode des Spenders innerhalb von 10 Jahren den Geldbetrag der Spende zurückfordern ?
1 Antwort
Wenn es ein wesentlicher Teil es Vermögens wäre, dann schon.
Aber dann müsste er, damit es überhaupt eine Wirkung gibt, mehr als die Hälfte seines Vermögens spenden.
Außerdem könnten die Erben ja nicht den Betrag zurückfordern, sondern nur einen Teil, bis der "Pflichtteilsergänzungsanspruch" erreicht ist.
Beispiel:
Ein Millionär verkauft Haus und Hof, behält nur soviel, dass er leben kann und schenkt en Rest an den Tierschutzverein.
Nur Pflichtteilsberechtigte, also Kinder/Enkel und Eltern (Ehefrau lasse ich raus, denn ohne deren Zustimmung hätte er nicht über nahezu das gesamte Vermögen verfügen dürfen), könnte ggf. einen Pflichtteilsergänzungsanspruch gelten machen.
Und dann könnte auch nur die Hälfte zurück gefordert werden (Pflichtteil = 1/2 des gesetzlichen Erbes) und dieser Teil vermindert sich Jahr für Jahr um 1/10.
Theoretisch kann es zu einem Streitfall werden. Es müsste aber nachgewiesen werden, dass es sich um Spenden handelt, die das übliche Maß weit übersteigen und nicht mehr zur Einkommens- und Vermögenssituation passen.
Wenn ein Mensch mit 1 Mio. auf dem Konto, Jahr für Jahr 100.000,- Euro in 1.000,- Euro Beträgen an diverse Vereine spendet, so kann man a ganz einfach ncihts machen, weil diese Organisationen nicht auf einen Punkt kommen, wo sich eine Rückzahlung auch nur andenken könnte.
Es müsste eine, oder wenige sehr große sein, damit es überhaupt in Betracht kommt.
Danke für die schnelle Antwort. Also, wenn ich es richtig verstehe, ist eine Spende, die mehr als die Hälfte des Vermögens darstellt, doch wie eine Schenkung zu betrachten. Was ist, wenn man eine Vielzahl von kleinen Spenden entrichtet ?