Nach Supervision Aufenthaltsbestimmungsrecht enzogen worden wegen Erbkrankheiten?
Guten Tag,
mein Mann ist 28 Jahre alt und hat Erbkrankheiten (Trichterbrust).
Ich bin im 7. Monat schwanger mit dem zweiten Kind.
Wegen dieser Erbrankheiten hat uns die KESB (Schweizerische Kinder- und Erwachsenenschutzbehörde) mit einem supervisorischem Bescheid das Aufenthaltsbestimmungsrecht entzogen für unsere Tochter, die 1 Jahr alt ist.
Wir müssen jetzt ein Erziehungsgutachten machen, damit die KESB sehen kann, ob wir fähig sind, die Bedürfnisse der Kinder wahrzunehmen, weil wir zu viele Eigenprobleme (Erbkrankheiten) haben.
Meine Frage ist, wieso uns die KESB so schikaniert - es gibt Familien, die ähnliche Hilfe brauchen.
Was denkt ihr darüber?
Und ja, ich weiss, es ist selbstverständlich, dass es etwas Schlimmes gewesen sein müsste, dass sie unser Kind weg nehmen.
*und Glasknochenkrankheit
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3 Antworten
Irgendwie bezweifle ich, dass das der einzige Grund war.
Falls dem tatsächlich so ist sollte man mal Rechtsmittel gegen den Bescheid prüfen…
Nun, zunächst sprichst Du von ErbkrankheitEN, nennst aber nur eine - und zudem eine, die in den meisten Fällen zum Glück keine besondere Einschränkungen mit sich bringt. Und Du schreibst, IHR hättet zu viele eigene Probleme, nennst aber Deine nicht. Musst Du natürlich auch nicht, aber da liegt die Vermutung, dass es mehr Gründe gibt, halt nahe .
Hauptsächlich? Also gibt es doch noch andere Gründe.
multiblezirose gibt es nicht, das kann man verschieden interpretieren.. Multiple Sklerose? Ich weiß, dass das ein schwieriges Wort ist, aber wenn jemand unter dieser Krankheit leidet, die SEHR schwerwiegend verlaufen kann (aber nicht muss!!!) sollte man doch meinen, das er weiß, wie diese Krankheit heißt.
Da Du aber 'multiblezirose' schreibst: Falls es hier 'Zirrhose' heißen müsste, reden wir von einer lebensbedrohlichen Lebererkrankung, die unter anderem (!) durch Alkoholmissbrauch ausgelöst werden kann.
Und Glasknochenkrankheit ist wieder etwas völlig anderes! Alles sehr schwerwiegend - bis auf die anfänglich erwähnte Trichterbrust, die ja auch noch im Raum steht,
Entschuldige schon, aber dass Du nicht weißt, an welcher Krankheit genau Dein Mann leidet - das ist unglaubwürdig. Daher denke ich nach wie vor, dass die Aktion der KESB mehr/andere Gründe hat als eine erbliche Trichterbrust.
Die "KESB" ist offenbar die Kinder- und Erwachsenenschutzbehörde in der Schweiz. Da hier weit überwiegend Deutsche mitschreiben, solltest Du das erstens gleich im ersten Postung erwähnen, dass es um schweizer Recht geht und zweitens nicht allzu große Hoffnungen auf hilfreiche Antworten haben.
hab ich nicht gewusst .
und ja hoffnung indie menshheit ist nicht vorhanden 😊
Um die Menschheit geht es nicht.
Es geht darum, dass Du eine Frage zu schweizerischem Recht in einem deutschen Forum stellst. Die Wahrscheinlichkeit, dass Dir HIER jemand helfen kann, ist deshalb gering, weil deutsches und schweizerisches Recht nicht übereinstimmen müssen.
Du solltest Dir ein schweizerisches Forum suchen!
Ich möchte dir nicht zu nahe treten, denn Rechtschreibfehler macht jeder, aber wenn ich dein Geschreibsel lese dann kann ich nicht glauben das man euch das Kind wegen einer Erbkrankheit weggenommen hat.
wegen was sonst das kind hat alles gehabt und wen was gewesen wäre hätten wir was geander aber sie haben nie was gesagt
leider schon hat kein andergrund gegeben