Nach Supervision Aufenthaltsbestimmungsrecht enzogen worden wegen Erbkrankheiten?


13.03.2022, 22:28

*und Glasknochenkrankheit

die kesb hat gut entschieden 0%
schlechte entscheidung 0%

0 Stimmen

3 Antworten

Irgendwie bezweifle ich, dass das der einzige Grund war.
Falls dem tatsächlich so ist sollte man mal Rechtsmittel gegen den Bescheid prüfen…


paddy36 
Beitragsersteller
 13.03.2022, 17:02

leider schon hat kein andergrund gegeben

Eifelia  13.03.2022, 18:06
@paddy36

Nun, zunächst sprichst Du von ErbkrankheitEN, nennst aber nur eine - und zudem eine, die in den meisten Fällen zum Glück keine besondere Einschränkungen mit sich bringt. Und Du schreibst, IHR hättet zu viele eigene Probleme, nennst aber Deine nicht. Musst Du natürlich auch nicht, aber da liegt die Vermutung, dass es mehr Gründe gibt, halt nahe .

paddy36 
Beitragsersteller
 13.03.2022, 19:07
@Eifelia

auso habs jetzt geandert

hab diese kranckheit nicht mehr gewust

bzw (multiblezirose )glas knochen oder was auch immer

aber haupsächlich ist es wegen den krankheiten

Eifelia  13.03.2022, 22:29
@paddy36

Hauptsächlich? Also gibt es doch noch andere Gründe.

multiblezirose gibt es nicht, das kann man verschieden interpretieren.. Multiple Sklerose? Ich weiß, dass das ein schwieriges Wort ist, aber wenn jemand unter dieser Krankheit leidet, die SEHR schwerwiegend verlaufen kann (aber nicht muss!!!) sollte man doch meinen, das er weiß, wie diese Krankheit heißt.

Da Du aber 'multiblezirose' schreibst: Falls es hier 'Zirrhose' heißen müsste, reden wir von einer lebensbedrohlichen Lebererkrankung, die unter anderem (!) durch Alkoholmissbrauch ausgelöst werden kann.

Und Glasknochenkrankheit ist wieder etwas völlig anderes! Alles sehr schwerwiegend - bis auf die anfänglich erwähnte Trichterbrust, die ja auch noch im Raum steht,

Entschuldige schon, aber dass Du nicht weißt, an welcher Krankheit genau Dein Mann leidet - das ist unglaubwürdig. Daher denke ich nach wie vor, dass die Aktion der KESB mehr/andere Gründe hat als eine erbliche Trichterbrust.

Die "KESB" ist offenbar die Kinder- und Erwachsenenschutzbehörde in der Schweiz. Da hier weit überwiegend Deutsche mitschreiben, solltest Du das erstens gleich im ersten Postung erwähnen, dass es um schweizer Recht geht und zweitens nicht allzu große Hoffnungen auf hilfreiche Antworten haben.


paddy36 
Beitragsersteller
 13.03.2022, 17:04

hab ich nicht gewusst .

und ja hoffnung indie menshheit ist nicht vorhanden 😊

Eifelia  13.03.2022, 18:02
@paddy36

Um die Menschheit geht es nicht.

Es geht darum, dass Du eine Frage zu schweizerischem Recht in einem deutschen Forum stellst. Die Wahrscheinlichkeit, dass Dir HIER jemand helfen kann, ist deshalb gering, weil deutsches und schweizerisches Recht nicht übereinstimmen müssen.

Du solltest Dir ein schweizerisches Forum suchen!

Ich möchte dir nicht zu nahe treten, denn Rechtschreibfehler macht jeder, aber wenn ich dein Geschreibsel lese dann kann ich nicht glauben das man euch das Kind wegen einer Erbkrankheit weggenommen hat.


paddy36 
Beitragsersteller
 13.03.2022, 17:05

wegen was sonst das kind hat alles gehabt und wen was gewesen wäre hätten wir was geander aber sie haben nie was gesagt