das Elterngeld dürfte bei Zwillingen sogar höher sein, lies hier http://www.bmfsfj.de/BMFSFJ/familie,did=202246.html Die Elterngeldstelle errechnet den Anspruch ab Geburt der Kinder. Das Muttersch.geld wird dagegen gerechnet und die Differenz ausbezahlt.
diese Frage kam einige threads weiter unten in ählicher Form vor, bitteschön http://www.finanzfrage.net/frage/weihnachtsgeld-umwandeln-lassen-fuer-av--immer-sinnvoll
ich denke den kriegt man unabhänig von Öffnungszeiten des Kiga-denn auch in den Ferien muß man sein Kind ja irgendwie betreuen lassen. Aber frag doch einfach bei Eurem Lohnbüro nach o.Steuerberater.
ja gibt es, bitte schön http://www.baufoerderer.de/1-2-0-0-0.html
schau mal hier, sind hilfreiche Tips, auch wenn die Frage schon älter ist, dürften die Empfehlungen noch passen für Vergleichsseiten im Netz: http://www.gutefrage.net/frage/welches-geschaeftskonto
moment mal, ich hol mein Glaskugel kurz aus dem Keller und meld mich dann wieder?!
Besuchsrecht und Unterhalt sind 2 verschiedene Stiefel-lies hierzu auch http://www.gutefrage.net/frage/kein-unterhalt-trotzdem-besuchsrecht
toll,eine Hebi unter uns, das freut mich als Mutter eines Kindes sehr! Was wären wir ohne Euch. Dein Problem ist tatsächlich ein großes, hab das hier in der faz gelesen, schlimm, daß es Euren Berufsstand aktuell so erwischt, vielleicht hilft Dir der Artikel auch weiter, ich setz den Link mal hier rein: http://www.faz.net/aktuell/finanzen/meine-finanzen/versichern-und-schuetzen/nachrichten/hohe-beitraege-hebammen-klagen-ueber-weiter-steigende-haftpflichtpraemien-12669891.html
schau mal hierzu diese Ratgeberseite zum Thema, hoff das hilft weiter http://www.n-tv.de/ratgeber/Auswege-aus-dem-Fitnessstudio-article5178271.html
hierzu gabs hier schon viele Fragen-google mal Tagesmutter + Finanzfrage und du wirst fündig, zB http://www.finanzfrage.net/frage/muss-eine-tagesmutter-eine-gewerbeschein-und-eine-betriebshaftpflicht-abschliessen
Frauen können oft nicht gleich hoch vorsorgen wie Männer,aber im Schnitt sorgen sie genausoviel vor wie Männer, so les ich das hier zB raus: https://www.postbank.de/postbank/pd_pb_0113_altersvorsorge_holen_die_frauen_auf.html
gemeinsamer Wohnsitz ist Voraussetzung- das Kind muss sonst beim Vater gemeldet sein
meinst Du jetzt steuertechnisch? Das Finanzamt wird ab 30 Bienenvölker neugierig-je nach Bundesland.Imkerei gehört wohl zur Landwirtschaft- da gelten andere Regeln. Ich würde mal in einem Imkerforum anfragen oder beim Finanzamt nachfragen. Ob es aus Gesundheitsamt-Technischen Fragen ein Problem ist-weiß ich nicht. Aber wenn du offizieller Imker bist, wohl kaum
das hängt davon ab, welche Kündigungsfrist du gewählt/angegeben hast. Schau mal im Vertragswerk zu dem Bausparer, bei der Eröffnung hast du dieses erhalten. Wenn man die Kündigungsfrist einhält (denke 90 Tage) gibts für gewöhnlich keine Probleme.
bei der Nachversicherung kann man die Rente individueller erhöhen als bei der Dynamik, da ist meist das max. 5 % p.a. Beides ist aber an sich eine gute Sache
manche Krankenkassen bieten das auch für kinderlose Versicherte an, fällt dann unter freiwillige Zusatzleistungen. Frag bei deiner Kasse nach.
Deine Frage versteh ich grad nicht, aber ich versuch zu helfen:meinst Du nun du kriegst derzeit nur 300 Euro Elterngeld, obwohl du zuvor 1 Jar einen 400 Euro Job hattest? Dann wäre das so nicht korrekt, und Du müsstest 388 Euro mtl. bekommen, evtl. auch Geschwisterbonus wenn es nicht dein erstes Kind ist. Oder meinst Du dir werden die 300 Euro monatlich Elterngeld auf ARGE-Leistungen angerechnet? Dann wäre das schon korrekt, wie Du hier selber lesen kannst: http://www.saarbruecker-zeitung.de/recht/land-leute-gerichtsurteile/art385321,4680275
Wieso muß ein Gutachten her? Wer bestimmt das? Grundsätzlich denke ich müssen alle Aufwendungen durch 3 geteilt werden, wenn ihr eine 3-köpf. Erbengemeinschaft seid. Will der Bruder ein Gutachten, der die Auszahlung erhalten soll, kann er das selbst beauftragen und bezahlen, meine Meinung.
hm, ich finde, das hier ist das falsche Forum für solch Frage- nutz doch google zur Ermittlung des günstigsten Preises (Preissuchmaschinen gibts doch genügend). Hier gehts mehr um Finanzfragen und nicht um Spielzeugbedarf.
Du meinst vermutlich, sie hat zu Lebzeiten Deiner Mutter Geld verbraucht, und es war dann bei Tod nichts mehr übrig? Was meinst Du damit, weil Du das Erbe nicht ausgeschlagen hast-mußtest Du letztlich Schulden übernehmen,oder wie? Da Du von Deinem Anwalt schreibst, geh ich davon aus, du hast einen. Der sollte Deine Fragen rechtlich korrekt beantworten können.Deine Frage ist wirklich sehr konfus geschrieben-erklär doch bitte nochmals genauer, wie das gelaufen ist. So kann ich den Sachverhalt auch nicht ganz verstehen, wie meine Vorredner hier, die gern helfen würden, aber die Frage ist nicht so gut formuliert. Bitte also Details