Der Sozialverband VDK schreibt dazu:

https://www.vdk.de/rheinland-pfalz/pages/69488/durch_steuerklassenwechsel_mehr_arbeitslosengeld

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Kannst du machen. Die Erfolgsaussichten sind sicherlich gering.

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Ja ! Es sind seine Möbel .

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Es gibt keine Festlegung der Anzahl !

Auch bei deinen sprachspezifischen Reisen gibt es Unterstützung  !

Wahrscheinlich  müssen Anträge gestellt werden .

Also viel Glück !

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Lies mal hier die Antwort von Fredl .

https://www.finanzfrage.net/frage/erste-taetigkeitsstaette--reisekosten--verpflegungsmehraufwand?foundIn=related_questions_sidebar

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Habe inzwischen sehr gute Erfahrungen mit dem Ombudsmann gemacht . 1600 € gezahlt , weil unsere Enkel beim Onkel Schaden angerichtet haben .

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Lies auch mal das :

"Ein Versicherter, der seine Arbeitsleistung einschränken möchte um eine Teilrente wegen Alters zu beziehen, kann von seinem Arbeitgeber die Erörterung von Möglichkeiten einer solchen Einschränkung verlangen. Zu von ihm gemachten Vorschlägen für seinen Arbeitsbereich hat der Arbeitgeber Stellung zu nehmen."

Hier gefunden .

http://www.rentenseiten.de/alter/alter7.htm

Alles Gute .

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Ja ,ich kann ihn vestehen !!!

Mario Draghi ist ein italienischer Bankmanager

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Deine zuständige BG hilft dir weiter !

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Vielleicht hilft dir das weiter .

http://www.foerderdatenbank.de/Foerder-DB/Navigation/Foerderrecherche/suche.html?get=4aa561e46fff16fb87d819d09c769842;views;document&doc=10550

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Ab spätestens jetzt(nach allen Antworten und deinen Gegenfragen) solltest du dir wirklich ein Kfz-Forum suchen .

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Auch ohne Mitgliedschaft hilft die Gewerkschaft .

http://www.igmetall-bayern.de/tarif/

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Habe ich auf der Seite der RV gefunden . Vielleicht hilft es weiter .

"Verdienstausfall kann bei einer notwendigen Begleitung für die Fahrt zur Rehabilitationseinrichtung und / oder zurück zum Wohnort sowie bei einer notwendigen Dauerbegleitung während der Rehabilitationsleistung entstehen. Der Verdienstausfall wird auf Antrag erstattet, sofern er notwendigerweise entstanden ist."

http://www.deutsche-rentenversicherung-regional.de/Raa/Raa.do?f=SGB9_53R6.2

Alles Gute.

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Berechnung der Grund- und eventuell Schenkungssteuer aber wie ?

Hallo liebe Fachleute,

wer kann/könnte auf der Basis folgender Angaben die anfallenden Grunderwerbsteuern und eventuell die fällige Schenkungssteuer berechnen: Gegeben: Grundstück 500 m2 (Bodenrichtwert liegt bei 500 Euro/m2), Haus ist ca. 50.000 Euro wert, Kaufpreis (Haus+Grundstück) beträgt 200.000 Euro. Auf dem Haus lastet noch 3 Jahre ein Wohnrecht, das Wohnrecht wird allerdings nicht ausgeübt. Die theoretischen Miteinnahmen aus der mit Wohnrecht belasteten Wohnung im genannten Haus, die jedoch nicht vermietet ist und auch vom Wohnberechtigten nicht genutzt wird, betragen 5.000 Euro/a . Es besteht kein Verwandschaftsgrad.

Frage 1: Wie wird die Grunderwerbsteuer ermittelt ?. Ist hierbei der Kaufpreis (200.000 Euro) ausschlaggebend oder aber Kaufpreis + Wohnrecht (15.000 Euro) bzw. der Bodenrichtwert * Grundstücksgröße + Haus (500 * 500 +50.000 = 300.000) ?.

Frage 2: Der tatsächliche Wert des Grundstückes und des Hauses liegt bei 300.000 Euro (Grundstück * Bodenrichtwert + Haus). Der Kaufpreis liegt jedoch bei 200.000 Euro. Muss von der Differenz (tatsächlicher Wert - Kaufpreis = 300.000 - 200.000 = 100.000 Euro) Schenkungssteuer bezahlt werden ?.

Frage 3: Wie wirkt sich das Wohnrecht (die 15.000 Euro) auf die eventuelle Schenkungssteuer aus ?. Werden die 15.000 zu den 100.000 Euro dazuaddiert oder von den 100.000 Euro Differenz (siehe oben) abgezogen ?. Also, müssen eventuelle Schenkungssteuer von 100.000 + 15.000 = 115.000 Euro oder von 100.000 - 15.000 Euro ? 85.000 Euro bezahlt werden ?.

Wer kann mir hier im Forum helfen ?.

Ich danke Euch im voraus.

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Ich denke Zitterbäckchen hat die richtige Meinung.

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Das Wohngeld wird immer individuell errechnet.

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