Ja das ist kein Problem. Beim Karteneinsatz wurden nur die Kontodaten dem Gläubiger übermittelt. Dieser kann dann selbst entscheiden, ob und wann er die Forderung geltend macht bzw. einzieht. Theoretisch kann der Gläubiger auch nach 2 Jahren noch die Forderung einziehen. (innerhalb der Verjährungsfrist). Nach 4 Jahren z.B. währe die Forderung allerdings schon verjährt und kann sorglos bei der Bank zurückgebucht werden.
I.d.R. ja, denn die Ermächtigung ermächtigt den Gläubiger i.d.R. fällige Forderungen vom Konto einzuziehen. Es ist jedoch kein Problem. Wenn die Forderung bestritten wird, einfach um die Rückzahlung bitten. Anderenfalls innerhalb von 6 Wochen die Lastschrift bei der eigenen Bank zurückbuchen lassen.
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