es ist auch nicht sehr einfach zu erklären. kurz zusammengefasst: es geht um das geld, was nicht aus dem himmel fällt und ein system, das sich selbst korregiert. dieses system wird derzeit per preisstabilität in betrieb gehalten. als faustregel bedeutet es also, dass langfristig im durchschnitt so viel rendite erwirtschaftet werden kann wie stark die inflation ist.

wenn jemand mehr rendite erwirtschaftet, wo soll das geld denn her kommen? da müsste jemand zwangsläufig verlieren. und wenn es niemanden mehr gibt, der verlieren kann, dann kann es auch niemanden geben, der hohe renditen erwirtschaften kann.

naja, die erklärung ist nicht besonders gut, aber anders kann ich es derzeit nicht erklären. aber der faustregel (hohe rendite = hohes risiko) kann man ruhig trauen. auch wenn es nicht immer kurzfristig zutrifft, so jedoch immer langfristig.

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danke für bisherige antworten, war jedoch nicht wirklich das was ich suche. es gab damals eine seite, wo es nur um die lohn- bzw. einkommenssteuer ging und wo ich mit nur 1-2 klicks direkt die statistiken einsehen konnte.

es war struckturiert und Ausgaben angegeben in Zahlen, prozentsatz vom lohnsteuer und veränderung zum vorjahr.

z.b.

Arbeit und Soziales: xxx Euro, xx%, +/- x%

Zinsen für öffentliche Schulden: xxx Euro, xx%, +/- x%

etc..

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Es gibt auch so etwas wie "Selbsterfüllende Prophezeiung" :). Wenn jemand etwas vorhersagt und die Mehrheit den jenigen glaubt und so handelt, dann kommt es auch oft dazu wie es vorhergesagt wurde. Aber es kommt eben nicht dazu, weil die Vorhersage richtig war ;)

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Es werden i.d.R. die beiden Protokolle verglichen, beim Einzug und Auszug. Wenn bei dem Auszugsprotokoll neue Schäden dazu kamen, dann müsste diese Mängel der Mieter beheben. Wenn der Schaden am Waschbecken in dem Protokoll beim Einzug nicht vermerkt ist, müssten Sie den Schaden als Mieter beheben. So etwas kann man auch umgehen, wenn vorher der Auszug feststeht, jedoch noch keine Kündigung erfolgte. Hierzu sollten die Mängel dem Vermieter gemeldet werden und zwar noch vor der Kündigung. Sodann müsste der Vermieter den Schaden beheben lassen. Nach der reparatur kann die Wohnung dann gekündigt werden.

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Nein, da sollte es keine Probleme geben. Ich selbst kenne jemanden, der ALG2 bezieht und Forderungen in 5-Stelliger Höhe hat gegen unterschiedliche Schuldner, die nicht zahlen. Bei ihm geht es um monatliche Einahmen/Rück- bzw. Ratenzahlungen, was dann angerechnet wird, die Summe selbst nicht.

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Ja, theoretisch schon. In der Praxis jedoch gibt es sehr wenige Anbieter, die dies anbieten. Der Aufwand ist einfach zu groß, zumindest müsste jeder Kunde/Käufer ein Lesegerät mit PIN Unterstützung zu Hause haben und das ist zu umständig und nicht für jeden erschwinglich. Einfacher wäre die Lastschrift. Zumindest wird das selbe Konto belastet wie auch bei EC Zahlung.

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Naja, die USA hat viel Macht und der Dollar ist eine Leitwährung. Kurz erklärt; die USA importieren durch die Inflationierung der Währung mehr Werte zu günstigeren Konditionen und werden daher so gesehen reicher, denn der Dollar ist durch nichts abgesichert und praktisch wertlos. Die USA also exportiert Wertloses und importiert Wertvolles. Das Nachsehen haben andere Länder, die nicht den US-Dollar als Zahlungsmittel haben. Zudem stufen die US Ratingagenturen die Euroländer immer wieder ab, um den eigenen Dollar zu stützen.

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Nicht wirklich. Dem Bescheid sollte widersprochen werden. Es handelt sich um ein Vermögen. Sofern dieses nicht die erlaubte Freigrenze überschreitet, dürfte nichts angerechnet werden. Einkommen sind in dem Sinne regelmäßige Zahlungen oder Einkommen aus selbstständiger und nichtselbstständiger Tätigkeit.

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Zentralisierung von Informationen und Banken würde zentralisierung von Macht bedeuten. Es kommt immer darauf an wem es nützlich sein kann. Unser Geld und das Geldsystem gehört den Banken. Es ist schwer den Banken die Macht und Kontrolle über das Geld wieder weg zu nehmen. Der Letzte, der es versuchte, war J.F.Kennedy :)

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Dafür gibt es kostenlose Schuldnerberatungsstellen, die für dich das Verfahren beantragen. Auch deine Fragen würden da vollständig beantwortet.

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Viele deutsche Banken waren auch in den USA investiert und mussten Abschreibungen vornehmen. Zudem würde ich da keiner Information der Banken glauben schenken. Alles was die Banken machen, schreiben oder sagen ist keinen Cent wert. :)

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Natürlich fahre ich vorsichtig zu diesem Termin

Vorsichtig oder nicht, Bußgeld wäre dennoch fällig ;) Lass dich nicht von einem Streifenwagen erwischen oder lass den Wagen zur Werkstatt schleppen. Ist nur ein guter Rat von mir.

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Ich gehe davon aus, dass eine Pfändung hier in Deutschland möglich wäre, natürlich über das übliche Mahnverfahren. Dann könntest du hier zumindest eine Privatinsolvenz anstreben. Aber ich würde mir an deiner Stelle sowieso erstmal einen anwaltlichen Rat holen, der sich mit Auslandsforderungen auskennt.

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Die Grenze z.B. 1028 Euro ist ein Verfügungsrahmen. So viel darfst du jeden Monat verfügen. (Abheben oder überweisen) Das Restguthaben bis zu dem Freibetrag wird auf den nächsten Monat übertragen. Alles über der Grenze wird dann gepfändet, sofern eine Pfändung vorliegt. Wenn dein Guthaben auf dem Konto jetzt unter der Pfändungsfreigrenze liegt, dann sollte diesmal (zum 1.9.) nichts gepfändet werden.

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Du kannst einen Antrag auf Verfügung des gepfändeten Guthabens bei deinem Amtsgericht stellen, wird jedoch schwierig, da es dir rechtlich seit dem 1.1.2012 nicht mehr zusteht. Deine Notsituation sollte so genau wie möglich dargelegt werden. Kommt dann auf den Richter an. Eine "Vorankündigung" ist nicht nötig. Ein Titel (Vollstreckungsbescheid) reicht vollkommen aus. Das müsstest du definitiv erhalten haben in einem gelben Umschlag.

Ein P-Konto hat einen Pfändungsschutz bis zu einem bestimmten Betrag. Ich frage mich nur, wie du eine Insolvenz eingeleitet hast und kein P-Konto hast, denn zumindest eine Schuldnerberatungsstelle würde dir ein P-Konto dringendst empfehlen.

Grundsätzlich dürfen Sozialleistungen beim Träger persönlich nicht gepfändet werden. Auf dem Konto jedoch darf seit dem 1.1.12 alles gepfändet werden.

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Zwar versuchen ARGEn Zinsen in Rechnung zu stellen, jedoch sollte hier differenziert werden. Mietkaution gehört zu den Unterkunftskosten und darf nicht zum Nachteil des Bedürftigen als Darlehen ausgestellt werden. Wenn Anspruch auf eine Wohnung besteht, sollten Zinszahlungen verweigert werden.

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Kommt immer auf das Datum des Schadenfalls an, sofern der Schadenfall vor der Kündigung eintritt, hat die Versicherung zu zahlen. Ausnahmen sind verständlicherweise wie bereits hier erwähnt z.B. Betrug, falsche Angaben, etc.

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