Du brauchst - wie schon von rocko597 geschrieben - die Erlaubnis Deiner Eltern und die Zustimmung des Familiengerichts, das dazu auch das Jugendamt, die IHK und vermutlich weitere Stellen einbeziehen wird. Erst dann kannst Du ein Gewerbe anmelden.
Da Deine Tätigkeit auf die Erzielung von Gewinnen ausgerichtet ist, wird ein Gewerbe notwendig sein. Das meldest Du (wenn die Zustimmung des Familiengerichts vorliegt) bei Deiner Gemeinde / Kommune an, geht meist online. Die geplante Höhe Deiner Einkünfte spielt für die Frage, ob Du ein Gewerbe anmelden musst, keine Rolle, auch nicht, ob Du das nebenher oder Vollzeit machst.
Lass Dich aber von diesen "Hürden" nicht abschrecken. Das sind eben Formalien, die erforderlich sind, es kommen dann noch weitere, etwa ein Fragebogen des Finanzamts, ein Brief von der Berufsgenossenschaft, von der IHK etc., die alle nur Dein Bestes wollen, und davon so viel wie möglich ;-). Bei IHK und BG wird vermutlich sowieso zunächst Beitragsfreiheit herauskommen.
Was sicher sehr viel wichtiger ist: Du musst von Anfang an Ordnung in Deinen finanziellen Belangen halten. Ob man das Buchhaltung nennen möchte oder einfach nur Ordnung, ist egal. Es muss sein. Beschäftige Dich vorab mit diesem Thema: wie muss ich meine Ausgaben und Einnahmen aufschreiben, was muss ich beim Finanzamt regelmässig einreichen und was muss ich dazu an Informationen vorhalten? Welche Unterlagen muss ich aufbewahren etc. Kurz: lies Dich ein.
Das Thema Umsatzsteuer kann relativ kompliziert werden, sobald Geschäfte mit Kunden im Ausland ins Spiel kommen. Wenn es in Richtung Dropshipping geht (billigen Kram aus China verscherbeln und nicht mit der Logistik zu tun haben), ist das nicht zu verachten...