Du brauchst - wie schon von rocko597 geschrieben - die Erlaubnis Deiner Eltern und die Zustimmung des Familiengerichts, das dazu auch das Jugendamt, die IHK und vermutlich weitere Stellen einbeziehen wird. Erst dann kannst Du ein Gewerbe anmelden.

Da Deine Tätigkeit auf die Erzielung von Gewinnen ausgerichtet ist, wird ein Gewerbe notwendig sein. Das meldest Du (wenn die Zustimmung des Familiengerichts vorliegt) bei Deiner Gemeinde / Kommune an, geht meist online. Die geplante Höhe Deiner Einkünfte spielt für die Frage, ob Du ein Gewerbe anmelden musst, keine Rolle, auch nicht, ob Du das nebenher oder Vollzeit machst.

Lass Dich aber von diesen "Hürden" nicht abschrecken. Das sind eben Formalien, die erforderlich sind, es kommen dann noch weitere, etwa ein Fragebogen des Finanzamts, ein Brief von der Berufsgenossenschaft, von der IHK etc., die alle nur Dein Bestes wollen, und davon so viel wie möglich ;-). Bei IHK und BG wird vermutlich sowieso zunächst Beitragsfreiheit herauskommen.

Was sicher sehr viel wichtiger ist: Du musst von Anfang an Ordnung in Deinen finanziellen Belangen halten. Ob man das Buchhaltung nennen möchte oder einfach nur Ordnung, ist egal. Es muss sein. Beschäftige Dich vorab mit diesem Thema: wie muss ich meine Ausgaben und Einnahmen aufschreiben, was muss ich beim Finanzamt regelmässig einreichen und was muss ich dazu an Informationen vorhalten? Welche Unterlagen muss ich aufbewahren etc. Kurz: lies Dich ein.

Das Thema Umsatzsteuer kann relativ kompliziert werden, sobald Geschäfte mit Kunden im Ausland ins Spiel kommen. Wenn es in Richtung Dropshipping geht (billigen Kram aus China verscherbeln und nicht mit der Logistik zu tun haben), ist das nicht zu verachten...

...zur Antwort

Wie Eifelia schon schreibt, sind das auf keinen Fall Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit, und gehören nicht auf die Anlage N.

Einnahmen aus einer freiberuflichen oder selbstständigen Tätigkeit gehören in die Anlage S.

Es gibt natürlich keinen Höchstbetrag, wie viel man verdienen darf, aber es gibt Grenzen, ab denen man zum Beispiel eine Anlage EÜR oder gar eine E-Bilanz abgeben muss.

Zur Frage Selbstständigkeit oder Freiberuflichkeit muss man sich zunächst mal anschauen, welche Art der Tätigkeit man da ausführt. Es gibt eine relativ klar umrissene Definition dessen, was als freiberufliche Tätigkeit gilt.Siehe dazu z.B.: https://www.kontolino.de/freiberufler-wissen-teil-1-wer-ist-freiberuflich-taetig/

Wenn Du künftig öfter vor hast, diese Art der Tätigkeit auszuüben, solltest Du diese Frage klären und schauen, ob Du ggf. ein Gewerbe anmelden musst.

Inwieweit das nun für eine einmalige Sache nachträglich notwendig ist, lässt sich sicher am schnellsten klären, indem Du bei Deinem Finanzamt anrufst und schlichtweg fragst, wie das aussieht. Die Kollegen dort sind meist sehr viel netter und hilfsbereiter, als man sich das so vorstellt...

...zur Antwort

Nein, vorgeschrieben ist das nicht. Aber es ist ziemlich leicht, ein ganz schönes Durcheinander anzurichten, wenn man das Privatkonto auch für geschäftliche Zwecke nutzt.

Es ist absolut ratsam, geschäftliche und private Zahlungsvorgänge aufzutrennen. Mehr dazu findet sich zum Beispiel hier:

https://www.kontolino.de/vereinfachen-sie-ihre-buchfuehrung-mit-getrennten-bankkonten-und-kreditkarten/

...zur Antwort

Die beste Möglichkeit ist da sicher ein Einzelverbindungsnachweis und eine komplette Aufstellung, welche der Gespräche da nun betrieblich veranlasst waren oder privat.

Es wird in der Praxis wohl auch niemand hergehen und über einzelne Posten einer solchen Aufstellung streiten.

Es kann in vielen Fällen auch völlig ausreichend sein, das mal für eine gewisse Zeit so zu machen und dann einen Prozentsatz daraus abzuleiten und auch in Zukunft anzuwenden.

Eine zweite Nummer ist zwar eine logisch klingende Lösung. Was aber, wenn der Betriebsprüfer eines Tages zu der festen Überzeugung kommt, dass dieses Geschäftstelefon überwiegend privat genutzt wurde?

Es geht ja stets ums glaubhaft machen, denn beweisen kann keiner was. War ein Anruf zuhause dienstlich oder privat? Schwer zu sagen. Ein vollständiger EVN und ein Journal über die getätigten Anrufe sind sicher eine der glaubhaftesten Möglichkeiten, die betriebliche Veranlassung eines Gesprächs darzulegen.

...zur Antwort

Jeder Steuerpflichtige, der Einnahmen erzielt, muss eine Einkommensteuererklärung abgeben. Für die verschiedenen Einkunftsarten gibt es dann entsprechende Anlagen zur Einkommensteuererklärung. Im Falle eines Einzelunternehmers kommt es dann darauf an, ob es sich um eine gewerbliche Tätigkeit oder eine freiberufliche handelt. Dann kann es die Anlage G oder S sein.

Auch die Anlage EÜR kann notwendig sein.

...zur Antwort