Reicht eine Zusatzvereinbarung zum Mietvertrag um einen zweiten Mieter aufzunehmen?
Meine Mieterin möchte ihren Freund in ihrer Wohnung aufnehmen. Reicht eine formlose Zusatzvereinbarung , dass Herr XXX in den bestehenden Mietvertrag aufgenommen wird und damit in die Rechte und Pflichten des Vertrages mit eintritt? oder muss ein komplett neuer Mietvertrag her?
2 Antworten
Eine Zusatzvereinbarung ist grundsätzlich ausreichend. Allerdings empfiehlt es sich genau festzuhalten, dass Herr XY in den bestehenden Mietvertrag vom XX.XX.XXXX (und evtl. bereits bestehender Ergänzungen) eintritt und bestätigt, eine Kopie von diesem erhalten zu haben. Auch sollten auf dieser Vertragsergänzung alle, also Vermieter, Mieter und zusätzlicher Mieter unterschreiben, um späteren Diskussionen aus dem Weg zu gehen.
Das war aber mal eine schnelle und präzise Antwort. Vielen Dank auch.
Ich rate davon ab.
Gib Deiner Mieterin eine Einverständnisverklärung, dass ihr Freund mit einziehen darf.
Geht die Freundschaft irgendwann wieder in die Brüche und der Freund ist über alle Berge, steht Ihr beide vor dem Problem,, dass Ihr (rechtlich korrekt) diesen Mietvertrag nicht beenden könnt.
Risikoabwägung ist das Eine. Das Wichtige ist, was praktisch machbar ist. Es kann ja auch umgekehrt sein. Die Erstmieterin ergreift die Flucht und der Freund verbleibt in der Wohnung. Dann ist die gesamtschuldnerische Haftung die vorausschauendste Lösung.
@Bankrevisor: Du hast bei der ursprünglichen Vermietung die einzelne Mieterin ja solvent genug gesehen, um ihr die Wohnung zu vermieten. Wozu brauche ich da einen weiteren Mieter?
@Broni: Wenn die Erstmieterin weiter alleinige Mieterin bleibt, wird sie nicht fliehen sondern den bisherigen Freund rausschmeißen. Wenn nicht, wird der verbleibende, der dort wohnen bleiben will, sicher alle Rückstände begleichen.
Dieser Einwurf ist sicherlich nicht falsch, es sollte aber immer eine Abwägung stattfinden. Mir persönlich wäre die gesamtschuldnerische Haftung zweier Mieter (also jeder für alle aus dem Mietverhältnis entstandene Schulden) mehr wert als das Risiko eines unbekannt Verzogenen.
Meistens ist derjenige, der in der Wohnung bleibt das größere Problem als einer der über alle Berge verschwindet, aber jemand haftbares "hinterlässt".
Unterm Strich aber immer eine persönliche Risikoabwägung.