Übergabe von Dokumenten nach Wohnungskauf?

2 Antworten

Unterlagen

Neuester Auszug aus dem Wohnungsgrundbuch

Teilungserklärung und Gemeinschaftsordnung mit allen Nachträgen und Ergänzungen

Protokolle der Mitgliederversammlungen der letzten drei Jahre

Bauunterlagen (Zeichnungen, Baubeschrieb, Baugenehmigung, Cbm-Berechnung; Wohnflächenberechnung)

amtl. Lageplan und Auszug aus dem Liegenschaftsbuch

Erschließungskostennachweis

Einheitswertbescheid

Brandversicherungsnachweis

Grundsteuer und Grundbesitzabgabenbescheid .

Die Besorgung ist zeitraubend, mit Kosten verbunden, stressig und manchmal leider auch erfolglos. Deshalb meine Empfehlung: Unterlagen vor dem Erwerb vom Veräußerer vorlegen lassen.


Saxony 
Beitragsersteller
 30.03.2022, 12:45

Viele diese Unterlagen habe ich schon vor dem Kauf vom Makler/Voreigentümer als Kopien bekommen. Mir geht es jetzt nur darum, bei welchen dieser Dokumente ich ein Recht auf das Original habe. Ich möchte nämlich vermeiden, dass ich jetzt den ehemaligen Eigentümer zur Herausgabe von Dokumenten auffordere und er mir dann sagt, dass ich für die Hälfte meiner angefragten Dokumente gar kein Recht habe diese zu bekommen. :)

Franzl0503  30.03.2022, 19:07
@Saxony

Bevor vor du den Veräußerer "aufforderst" noch ein Hinweis.

Niemand gibt Originale aus der Hand. Weder der Notar noch das Grundbuchamt. Weder der Architekt noch das Bauamt Weder der Erschießungsträger noch das Vermessungsamt. Weder der Verwalter noch die Behörde, die das Baulasten-verzeichnis führt.

Ich denke, Du hast das Recht vom Verkäufer die Originaldokumente wie Teilungserklärung und auch den Mietvertrag zu bekommen. Ebenso Baupläne, etc, soweit vorhanden. So ist das auch üblich.

Die Hausverwaltung muss Dir keine Originale herausgeben, nur der Voreigentümer. Sicher wird die Hausverwaltung aber Kopien zur Verfügung stellen können, soweit vorhanden.