Übergabe von Dokumenten nach Wohnungskauf?
Hallo,
ich habe eine Wohnung gekauft und bin nun seit 01.03.2022 auch Eigentümer.
Im Vorfeld des Kaufs habe ich vom Makler/Voreigentümer schon viele Dokumente (Teilungserklärung, Grundbuchauszug, Mietvertrag usw.) als Kopien erhalten. Diese brauchte ich auch, um eine Kalkulation zu erstellen, Finanzierungen anzufragen und ähnliches.
Ich würde nun gerne wissen, auf welche Dokumente habe ich nach dem Eigentumswechsel an mich, jetzt Anspruch oder sogar die Pflicht diese Dokumente im Original vom Voreigentümer und/oder der Hausverwaltung zu bekommen? Ich denke da zum Beispiel an den bestehenden Mietvertrag.
Vielen Dank und viele Grüße
2 Antworten
Unterlagen
Neuester Auszug aus dem Wohnungsgrundbuch
Teilungserklärung und Gemeinschaftsordnung mit allen Nachträgen und Ergänzungen
Protokolle der Mitgliederversammlungen der letzten drei Jahre
Bauunterlagen (Zeichnungen, Baubeschrieb, Baugenehmigung, Cbm-Berechnung; Wohnflächenberechnung)
amtl. Lageplan und Auszug aus dem Liegenschaftsbuch
Erschließungskostennachweis
Einheitswertbescheid
Brandversicherungsnachweis
Grundsteuer und Grundbesitzabgabenbescheid .
Die Besorgung ist zeitraubend, mit Kosten verbunden, stressig und manchmal leider auch erfolglos. Deshalb meine Empfehlung: Unterlagen vor dem Erwerb vom Veräußerer vorlegen lassen.
Bevor vor du den Veräußerer "aufforderst" noch ein Hinweis.
Niemand gibt Originale aus der Hand. Weder der Notar noch das Grundbuchamt. Weder der Architekt noch das Bauamt Weder der Erschießungsträger noch das Vermessungsamt. Weder der Verwalter noch die Behörde, die das Baulasten-verzeichnis führt.
Ich denke, Du hast das Recht vom Verkäufer die Originaldokumente wie Teilungserklärung und auch den Mietvertrag zu bekommen. Ebenso Baupläne, etc, soweit vorhanden. So ist das auch üblich.
Die Hausverwaltung muss Dir keine Originale herausgeben, nur der Voreigentümer. Sicher wird die Hausverwaltung aber Kopien zur Verfügung stellen können, soweit vorhanden.
Viele diese Unterlagen habe ich schon vor dem Kauf vom Makler/Voreigentümer als Kopien bekommen. Mir geht es jetzt nur darum, bei welchen dieser Dokumente ich ein Recht auf das Original habe. Ich möchte nämlich vermeiden, dass ich jetzt den ehemaligen Eigentümer zur Herausgabe von Dokumenten auffordere und er mir dann sagt, dass ich für die Hälfte meiner angefragten Dokumente gar kein Recht habe diese zu bekommen. :)