Kann eine Zusatzvereinbarung zu einem Mietvertrag (Stellplatz) gekündigt werden weil der Mieter selbst sein Auto nicht mehr fahren kann?

2 Antworten

"Durch den Neubau des 2. Wohnkomplexes ist eine massive Parkplatznot entstanden, was natürlich auch bei anderen Bewohnern des Hauses für erheblichen "Unmut" sorgt."

Dann frage ich mich, warum ihr auf einen Parkplatz beharren wollt!?!

Einen, der die meiste Zeit dann ungenutz dahin vegetiert, während andere Bewohner keinen haben und keinen bekommen.

Das ist UNsozial.

Das was Du eine Zusatzvereinbarung nennst, ist vermutlich ein eigenständiger Vertrag über den Stellplatz.

Und dieser Vertrag lässt sich relativ einfach kündigen, hierfür gelten nicht die Sonderregeln eines Wohnraummietvertrages!

Nun wurde ihr nach gut 6 Jahren der Parkplatz zum Ende des Monats gekündigt mit der Begründung sie habe kein Auto mehr und die Parkplätze würden nur an Bewohner mit PKW vermietet.

Diese Regelung ist rechtlich als einwandfrei einzustufen, denn zum einen wurde der Parkplatzmietvertrag unabhängig vom Mietvertrag des betreuten Wohnens vermietet - hinzu kommt, dass die Einrichtungsbewohnerin selbst ihr Auto seit langem nicht mehr selbst nutzen kann.


scorpi1932 
Beitragsersteller
 16.07.2022, 10:05

Der Mietvertrag für den Stellplatz ist eine Zusatzvereinbarung zum Mietvertrag der Wohnung. Ist er damit nicht Bestandteil des Wohnungsmietvertrages?

wilees  16.07.2022, 10:12
@scorpi1932
Ist er damit nicht Bestandteil des Wohnungsmietvertrages?

ich gehe davon aus, dass er ganau das nicht ist .....

Ansonsten stelle diesen Vertragsteil bitte einmal anonymisiert hier ein.