Kann eine Zusatzvereinbarung zu einem Mietvertrag (Stellplatz) gekündigt werden weil der Mieter selbst sein Auto nicht mehr fahren kann?
Meine Mutter (90) lebt seit 12 Jahren in einer Einrichtung Betreutes Wohnen. Auf dem damals vorhandenen großen Parkplatz mietete meine Mutter einen festen Stellplatz für ihr Auto an. Dies wurde durch Zusatzvereinbarung zum bestehenden Wohnungsmietvertrag festgehalten und das entsprechende Entgelt gezahlt.
Auch als der große Parkplatz dem Neubau eines 2. Wohnkomplexes Betreutes Wohnen wegen wegfiel erhielt sie an anderer Stelle einen Parkplatz zugewiesen.
DA meine Mutter zwischenzeitlich auf den Rollstuhl angewiesen ist und schon seit gut 6 Jahren kein Auto mehr fährt hat sie ihr Auto mir überlassen m it der Maßgabe, Einkäufe, Botengänge etc. für sie zu übernehmen. Ich selbst bin Schwerbehindert - 70% - Merkzeichen G.
Der Parkplatz wird - absprachegemäß mit den nachfolgenden Genannten - auch von Pflegedienst, Hausarzt, Friseur(hat ihren Arbeitsplatz im Haus), Post genutzt, sofern der Platz frei ist.
Nun wurde ihr nach gut 6 Jahren der Parkplatz zum Ende des Monats gekündigt mit der Begründung sie habe kein Auto mehr und die Parkplätze würden nur an Bewohner mit PKW vermietet.
Durch den Neubau des 2. Wohnkomplexes ist eine massive Parkplatznot entstanden, was natürlich auch bei anderen Bewohnern des Hauses für erheblichen "Unmut" sorgt.
Für eine Antwort bedanke ich mich.
2 Antworten
"Durch den Neubau des 2. Wohnkomplexes ist eine massive Parkplatznot entstanden, was natürlich auch bei anderen Bewohnern des Hauses für erheblichen "Unmut" sorgt."
Dann frage ich mich, warum ihr auf einen Parkplatz beharren wollt!?!
Einen, der die meiste Zeit dann ungenutz dahin vegetiert, während andere Bewohner keinen haben und keinen bekommen.
Das ist UNsozial.
Das was Du eine Zusatzvereinbarung nennst, ist vermutlich ein eigenständiger Vertrag über den Stellplatz.
Und dieser Vertrag lässt sich relativ einfach kündigen, hierfür gelten nicht die Sonderregeln eines Wohnraummietvertrages!
Nun wurde ihr nach gut 6 Jahren der Parkplatz zum Ende des Monats gekündigt mit der Begründung sie habe kein Auto mehr und die Parkplätze würden nur an Bewohner mit PKW vermietet.
Diese Regelung ist rechtlich als einwandfrei einzustufen, denn zum einen wurde der Parkplatzmietvertrag unabhängig vom Mietvertrag des betreuten Wohnens vermietet - hinzu kommt, dass die Einrichtungsbewohnerin selbst ihr Auto seit langem nicht mehr selbst nutzen kann.
Ist er damit nicht Bestandteil des Wohnungsmietvertrages?
ich gehe davon aus, dass er ganau das nicht ist .....
Ansonsten stelle diesen Vertragsteil bitte einmal anonymisiert hier ein.
Der Mietvertrag für den Stellplatz ist eine Zusatzvereinbarung zum Mietvertrag der Wohnung. Ist er damit nicht Bestandteil des Wohnungsmietvertrages?