Kann eine Mieterin, die seit Jahren zwar im Mietvertrag steht, jedoch woanders gemeldet war, nun die Wohnung erneut beziehen, nachdem ihr Ex-Mann verstarb?
Die Frau meines verstorbenen Mieters möchte nun nach dessen Tod wieder in die Wohnung ziehen. Sie hatte damals schriftlich dargestellt, dass sie ihrem Mann nach der Scheidung eingesteht die Wohnung zu übernehmen. Die Miete kam fortan von ihm, der Mietvertrag wurde jedoch nie geändert. Hat sie nun das Recht den noch bestehenden Mietvertrag wieder zu übernehmen obwohl sie seit 2001 woanders gemeldet war? Die Miete wurde in der Wohnung wohlgemerkt seit 1985 nur minimal angepasst.
3 Antworten
Hallo,
die Frau "übernimmt" keinen Mietverrag, sondern "sie hat" einen Mietvertrag.
Ob sie dort gewohnt hat oder gemeldet war, das ist für den bestehenden Mietvertrag irrelevant, ebenso, wer die Miete gezahlt hat.
Es ist Deine Angelegenheit, ob die Miete seit 1985 nur minimal oder im Rahmen der gesetzlichen Möglichkeiten höher angepasst wurde. Dafür hattest Du Gründe. Ob diese nach dem Tod des Mieter-Mannes gegenüber der Frau noch vorhanden sind, das kann ich natürlich nicht beurteilen.
Deshalb kannst Du selbstverständlich etwaige Mietanpassungen bei dieser Gelegenheit nachziehen. In welcher Höhe und in welchen Zeiträumen das möglich ist, dazu erkundige Dich gesondert (ist nicht mein Fachgebiet).
Gruss
Walter
Sie ist nach Deinem Sachverhalt Mieterin in der Wohnung. Wenn Sie die Miete zahlt, kann sie aus meiner Sicht einziehen.
Das die Miete die ganze Zeit nicht erhöht wurde, kann nicht die Schuld des Mieters sein.
Ja, da sie Mieterin ist.
Natürlich muss sie und Du das aktuelle Meldegesetz beachten, d. h. Du musst ihr unverzüglich nach ihrem Einzug die gesetzlich vorgeschriebene Wohnungsgeberbestätigung ausstellen.
Ihr Einzug ist kein besonderer Anlass zur Neufestsetzung der Miete. Dein etwaiges Mieterhöhungsverlangen muss den gesetzlichen Erfordernissen entsprechen und ebenso die dortigen Begrenzungen.
PS: Hast Du ein Problem mit der Frau als Mieterin?