witwenrente und kirchlich heiraten
hallo, wir wollen nur kirchlich heiraten und haben auch schon eine kirche gefunden die das macht. nun habe ich bei der rentenversicherrung angerufen und wollte mich absichern das mir die rente in dem fall nicht gestrichen wird. sie haben mich von einem sachbearbeiter zum anderen verwiesen, immer mit der aussage :verheiratet ist verheiratet. obwohl ich sie darauf hingewiesen habe das daß nicht so richtig ist. nun meine frage :was gibt mir die sicherheit das die rente nicht gesrichen wird, und worauf kann ich im ernstfall drauf verweisen. muß ich die kirchliche heirat der rentenversicherung angeben? weil nach dem gesetz sind wir ja nicht verheiratet.
1 Antwort
Über die moralische Komponente sich wieder zu verheiraten und trotzdem noch die Rente des verstorbenen Mannes zu bekommen und somit unsere eh schon schwachen Rentenkassen weiter zu belasten möchte ich mich hier weiter nicht auslassen. Ich denke, das muss jeder für sich selbst entscheiden und dementsprechend seine Verpflichtung gegenüber der Gesellschaft mit sich selbst vereinbaren.
Grundsätzlich gilt: Die staatliche "bürgerliche Ehe" und die Ehe nach Kirchenrecht stehen völlig unverbunden nebeneinander. Der Regensburger Familienrechts-Professor Dieter Schwab weist auf die Folgen hin: "Ein Paar, das sich kirchlich, aber nicht standesamtlich trauen lässt, befindet sich in einer Ehe, die jedoch vom staatlichen Recht als nichteheliche Gemeinschaft angesehen wird - mit allen Konsequenzen."
Das heißt: Kein Unterhalt, kein Erbrecht, kein Steuerfreibetrag, keine Schutzvorschriften für den Schwächeren beim Scheitern der Ehe, auch kein Zugewinnausgleich. Ansonsten auch kein Zeugnisverweigerungsrecht vor Gericht, keine Rechte bei der Totensorge oder bei der Organtransplantation.
Familienrechtler Schwab hält daher "die Sache für äußerst bedenklich", wenn die Nur-Kirchenehe gewählt werde, um das Risiko des Scheiterns dieser Ehe vermögensrechtlich auf den schwächeren Partner abzuwälzen (Zitat aus der SZ)