Sorry, aber dein Händler ist ein Idiot:
Versicherungsgeber ist die Versicherungsgesellschaft - nicht DU!!
Ob der Versicherungsnehmer dein Vater oder Du sein wirst, ist eventuell vertraglicher Bestandteil des Darlehens- / Leasingvertrages. Denn wenn der Finanzierungsgeber eine Vollkasko-Deckung zwingend voraussetzt, dann kann es nachteilig bis unmöglich sein, Halter- und Versicherungsnehmer-Eigenschaft voneinander zu trennen.