Nein, das ist nicht korrekt, sondern ein Irrtum der automatisierten Buchhaltung! Andererseits gab es deinerseits KEINEN ernsthaften Grund, bereits im Mai 2015 die SEPA-LEV zu kündigen, obwohl dieses erst für die Fälligkeit 2016 zutrifft.

Das heißt, dass auch dich eine Schuld/Verantwortung trifft.

Ruf' an und kläre die Rücknahme der Zahlungsaufforderung!

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Wechsele den Berater UND  die Bank!

Keine Spassantwort.

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Autohändler will Auto zurück vom Käufer, weil die Anzahlung noch fehlt! Geht das einfach so???

Ich habe letztes Jahr im Audizentrum mit dem Händler zusammen meinen Neuwagen selbst zusammengestellt. Das Auto wird von der Audibank finanziert, eine Anzahlung von 10000,00 Euro ist zu leisten. Am Tag der Abholung meiner Unterlagen die ich für die Mitnahme meines Audis in Ingolstadt brauchte, fragte ich den Händler im Audizentrum nochmal wohin ich die Anzahlung überweisen soll? Er sagte ich bräuchte mir keine Gedanken zu machen, die Audibank wird mir kurz nach Erhalt meines Neuwagens, die Rechnung für die Anzahlung per Post zusenden.

Mittlerweile fahre ich dieses Auto seit 3 Monaten und habe bis Mitte Februar nichts von der Audibank bezüglich der Anzahlung gehört.

Jetzt hat sich der Autohändler vom Audizentrum bei mir gemeldet, er sagt die Buchhaltung habe ihn mitgeteilt dass die Audibank das Auto bezahlt habe, aber die Anzahlung in Höhe von 10000,00 Euro würden fehlen, da ich die ja selbstverständlich an den Händler hätte überweisen müssen.

Ich sagte ihm ich werde die Anzahlung selbstverständlich leisten, aber ich kann den vollen Betrag nicht auf einmal zahlen, da ich vor zwei Monaten einen viel höheren Betrag an das Finanzamt nachzahlen musste.

Er sagte eine Ratenzahlung der Anzahlung sei nicht möglich, da das Autohaus ja keine Bank sei.

Weiter sagte er mir dass ich das Fahrzeug ohne Anzahlung überhaupt nicht hätte bekommen dürfen, und das Auto dürfte nicht mal zugelassen werden wenn die Anzahlung nicht geleistet wurde.

Jetzt habe ich eine Zeitraum von 2 Wochen bekommen indem ich die 10000,00 Euro in voller Höhe bezahlen soll, ansonsten würden die Jungs über Nacht kommen und mir das Auto zu Hause wegholen und es dann im Audizentrum einstellen.

Ich telefonierte mit dem Verkaufsleiter des Audizentrums und fragte ihn wie es jetzt weitergehen soll, da ich das Fahrzeug dringend brauche für meine Berufstätigkeit. Ich erklärte ihn weiterhin das es keine böse Absicht war die Anzahlung nicht zu leisten, aber ich habe mehrere Monate auf die Rechnung gewartet von der Audibank. Er sagt der Betrag ist sofort fällig, und die Anzahlungen sind immer an den Händler zu entrichten.

MEINE FRAGE:

Muss ich jetzt befürchten das das Audizentrum meinen Wagen vor meiner Haustür abschleppen lässt weil die Anzahlung noch nicht geleistet wurde? Ist das rechtsmässig, obwohl die Audibank das Auto bereits an das Autohaus bezahlt hat und nur noch meine Anzahlung fehlt?

Ich bin ja mal gespannt auf die Antworten, und danke Euch schon sehr.

Im Internet konnte ich so einen Fall wie bei mir noch nicht flnden, ihr würdet mir also wirklich sehr helfen.

Übrigens habe ich gestern auch noch eine Email von meinem Audihändler erhalten, nachdem ich mit dem Verkaufsleiter telefoniert hatte. In der Email stand ich bekomme in den nächsten Tagen Post vom Audizentrum bezüglich der Rechnung der Anzahlung. Diese Rechnung würde mir aus rechtlichen Gründen zugesandt werden.

Sehr seltsam das Ganze.

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Ich verstehe überhaupt nicht, was daran seltsam sein sollte!?

"Die Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung EIGENTUM des VERKÄUFERS" sagt doch ALLES, was du wissen musst!!

Deine mangelnde Bonität, bzw. die Probleme mit deinem Wohnsitzfinanzamt interessieren weder hier noch bei deinem Autohändler irgendwen!! Leiste die Zahlung und fertig.

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Die grundsätzliche Antwort auf deine Frage lautet: JA!

Details liefert Google.

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Für die (eigenfinanzierte) Billigschleuder reicht Haftpflicht und Teilkasko 150SB völlig aus!

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Wenn überhaupt, dann hat dein Chef nur eine Versicherung gegen

EINBRUCHDIEBSTAHLSCHAEDEN.

Ein solcher Fall liegt nicht vor! Entweder ist es einfacher Diebstahl oder es ist schwerer Diebstahl, weil ein Hindernis (geschlossene Kasse) überwunden wurde. Keinesfalls ist der Täter aber eingebrochen... daher kommt die bestehende Versicherung gar nicht in Betracht.

Die Frage lautet nun, wieso der Täter nicht die 150 EUR zurückzahlt - denn dieses wird sich strafmildernd für ihn auswirken. Verurteilt wird er so oder so zur Wiedergutmachung.

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Versicherung reguliert Schaden trotz Unschuld.

Hallo! Hab wie alle anderen eine Frage, was kann ich tun wenn meine Versichung trotz meiner Unschuld einen Schaden plötzlich doch reguliert. Folgendes ist passiert: Meine Frau fuhr mit meinem PKW, sie musste hinter einem LKW anhalten. Als sie bemerkte, dass der LKW eigentlich parkte versuchte sie leicht zurückzusetzen und vorbeizufahren. Dabei bemerkte sie einen PKW hinter sich und unterbrach das Rückwärtsfahren. Kurz danach spürte sie einen dumpfen Aufprall. Der Gegner gab an sie sei trotz wilden Hupens seinerseits gegen sein Auto gefahren. Weder meine Frau noch die zwei Mädchen im Auto haben eine Hupe gehört. Die Polizei wollte ihr auch die Schuld zusprechen sie verweigerte jedoch die Unterschrift und somit ging es zum Ordnungsamt. Dort glaubte man ihr und das Ordnungswidrigkeitsverfahren wurde eingestellt. Der Gegner stellte eine Forderung an unsere Versicherung, diese lehnte 100% ab, da es ihrer Ansicht nach nicht eindeutig wäre, räumte aber 50-50 ein. Der Anwalt des Gegners lehnte ab und forderte 100%. Dies war der Stand April 2014. Zwischenzeitlich habe ich im November 2014 die Versicherung gekündigt und bin gewechselt, ganz normal. Habe jetzt im Januar den Versicherungsschein bekommen und alles war in Ordnung. Nun plötzlich Ende Februar eine Neueinstufung von SF6 auf SF1. Ich hab als erstes bei der alten Versichung angerufen und mich nach dem geschilderten Schaden erkundigt. Dabei stellte sich heraus, dass die Versicherung plötzlich doch 100% gezahlt hat, aber meiner Frau hat doch offensichtlich keine Schuld. Meine Frage, lohnt sich eine Klage und vor allem in welche Richtung? Muss ich die Zahlung meines Schadens bei der gegnerischen Versicherung einfordern und 100% erwirken damit meine Versicherung die Höherstufung zurück nimmt oder sollte ich direkt bei meiner alten Versicherung gegen die Rückstufung klagen?

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Es ist doch völlig egal, ob 50% oder 100% reguliert werden... du wirst so oder so hochgestuft!!

Allerdings nicht von SF6 in SF1. Aber das ist eine andere Baustelle.

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Sehr lustige Frage!

Die Mehrzahl der Dienstwagenverträge untersagt explizit überhaupt nach Osteuropa (Nicht-EU) zu fahren; geschweige denn zu privaten Zwecken!

Das Kroatien u.a. zu Osteuropa zählen, ist mir allerdings neu - selbst Serbien ist aktuell gar kein Problem.

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Brauchst du Geld, so verkaufe!

Brauchst du das Geld nicht, so behalte die Münzen für schlechte Zeiten, bzw. als Andenken. Bei Silber wirst du dich wundern... im negativen Sinne. Gold ist zwar recht hoch, war aber schon höher.

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Vorsatztaten wie unerlaubtes Entfernen vom Unfallort (Verkehrsunfallflucht) und Alkohol am Steuer sind nicht versichert und auch nicht versicherbar!

Man kann aus meiner Sicht nicht fahrlässig alkoholisiert fahren, sondern nur vorsätzlich! Deine Vorsatztat hast du ja selber schon eingestanden...

Es besteht nur eine extrem geringe Chance, dass der Rechtsschutzversicherer die Kosten des Rechtsstreits trägt.

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Ich vermisse den Bezug auf eine FINANZFRAGE.net!

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Ich sag' nur: [...] vom Support gelöscht.

Der Eigentümer eines Kraftfahrzeuges ist im Besitz des "Fahrzeugbriefes" und als Halter eingetragen. Wenn sie mit unklarem Ausgang nun durch 2 Instanzen klagen möchte, dann soll sie das tun; oder sie einigt sich friedlich mit dem Schuldner.

Und mal ganz ehrlich... was dachte das Mädel denn, würde im Fall einer Trennung passieren!? Mir ist völlig unklar, wieso jetzt gejammert wird.

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Du willst STEUERN absetzen!???

Zahlst du überhaupt Steuern auf deine 10.000 - 11.000 EUR Bruttojahreseinkommen, sodass sich die Pendlerpauschale von 220 Tagen * 0,3 EUR * 70 km irgendwie auswirkten..!?

Traurig genug, dass du mehr als die Hälfte deines Einkommens nur für Fahrtkosten aufwenden musst; von der täglichen Zeit ganz abgesehen...

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Sorry aber deine Frage ist ebenso langatmig wie unnötig!

Einbruchdiebstahl und Vandalismus, ebenso wie Feuer und Sturm, gelten über die "Außenversicherung" der eigenen Hausratpolice bis (meist) 15% der Hausratversicherungssumme als mitversichert. Also auch in jedem europäischen Hotelzimmer ohne eine zusätzliche, sinnfreie Diebstahlversicherung abzuschließen, oder uns zu erklären, welche Kamera du wie nutzen oder lagern willst...

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