Unfall mit Kundenfahrzeug als KFZ Mechatroniker?

Hallo, kurz etwas zu mir. Ich bin 20 Jahre alt und KFZ-Mechatroniker von Beruf. Ich bin seit circa einem halben Jahr ausgelernt und wurde in meinem Ausbildungsbetrieb. Ich habe nun einen befristeten Vertrag auf ein Jahr der im Juni 2024 ausläuft. In meiner Ausbildungszeit und dem halben Jahr als geselle habe ich mir nicht zu Schulden kommen lassen, bis jetzt.

Nun zu meiner Frage/ aktuellen Situation. Vor circa drei Wochen habe ich bei uns in der Werkstatt mit einem Kundenfahrzeug ein anderes Kundenfahrzeug beschädigt. Ich wollte aus der Werkstatt fahren allerdings kam mir jemand entgegen und dieser wollte nicht nachgeben. Ich entschloss ich mich rückwärts zurück zu fahren. Im letzten Moment als ich fast schon zurück war habe ich leider mit dem Fahrzeug das ich gefahren bin ein andere Fahrzeug leicht gestreift. Beide Fahrzeug waren danach leicht verkratzt.

Nach circa einer Woche holte mich mein Chef in sein Büro und wollte mit mir etwas besprechen. Mir war dann natürlich schon klar das es um dieses kleine Missgeschick ging. Ich habe ihm erklärt das es mir sehr unangenehm ist und das es keine Absicht war. Dann sagte er mir das sowas ja mal passieren kann und alles kein Problem sei, aber bei sowas würde es einen Selbstbeteiligung von 1000€ geben. Ich kann diese von meinem Bruttolohn zahlen oder begleiche diesen Betrag mit 50 Überstunden oder 6 Urlaubstagen.

Ist sowas rechtlich richtig ? Muss sowas im Arbeitsvertrag festgehalten sein und was wären sonst meine Möglichkeiten. Den Versuch es über die Privat Haftpflicht abzuwickeln habe ich schon gemacht die zahlen natürlich nicht.

Wie oben schon geschrieben läuft im Juni nächsten Jahres mein Vertrag aus und ich würde eigentlich gerne dort bleiben. Was mir natürlich nicht in die Karten spielt.

Schonmal danke für eure Zeit und Antworten

Anwalt, Recht, Rechtsschutz, Rechtsschutzversicherung, Rechtsstreit, Selbstbeteiligung
Dienstwagen Selbstbeteiligung bei Vandalismus/Einbruch?

Hallo Community, Ich habe folgendes Problem:

Ich habe einen E-mail meines Arbeitgebers bekommen, in welchem er mir mitteilt:

Hallo (Arbeitnehmer)

ich habe die Rechnung von XXX Leasing zu der Selbstbeteiligung an deinem Einbruch/Diebstahl Schaden am Mietwagen erhalten.

Da sich der Schaden im privaten Umfeld ereignet hat, musst du für die Selbstbeteiligung aufkommen.

Somit gebe ich dir Bescheid, dass der Abzug der Selbstbeteiligung in Höhe von 500 € mit der nächsten Lohnabrechnung erfolgt.

LG

XXX

Ist das Rechtens ? Ich bin von einer Firmenverantstaltung nach Hause/Freundin gefahren und habe mein Fahrzeug sachgemäß abgestellt. Nächsten Tag als ich zur Arbeit fahren wollte war es aufgebrochen und das Lenkrad entwendet.

Muss ich für die 500€ Selbstbeteiligung aufkommen ? Obwohl ich nicht fahrlässig gehandelt habe ?

Firmennutzungsvereinbarung : Nutzungsvertrag für Firmenfahrzeuge mit privater Nutzung

(7) Bei Unfällen auf Privatfahrten ist vom Mitarbeiter ein Entgelt von 500,00 € brutto bei Vollkaskoschäden, bzw. 150,- € brutto bei Teilkaskoschäden als Selbstbeteiligung zu entrichten.

§ VIII Haftung

Der gesamte Fuhrpark der (Firma) ist vollkaskoversichert.

Im Falle grober Fahrlässigkeit und Vorsatzes haftet der Mitarbeiter dem Kaskoversicherer im Umfang von dessen Entschädigungsleistung gemäß § 67 VVG und gegenüber der Firma in voller Höhe der im Nutzungsvertrag unter § I (6) genannten Selbstbeteiligung.

Der Mitarbeiter haftet der (Firma) gegenüber auch für Schäden am Fahrzeug, die durch unsachgemäße Behandlung entstehen und als sogenannte Betriebsschäden von der Kaskoversicherung grundsätzlich ausgenommen sind, z.B. einem Motorschaden wegen ungenügendem Ölstand.

Ferner hat der Mitarbeiter die (Firma) von allen Haftpflichtansprüchen Dritter freizustellen, die wegen seines Verhaltens durch die Kraftfahrzeug Haftpflichtversicherung nicht gedeckt sind. Dies kommt u.a. in Betracht, wenn ein Unfall auf abgefahrene Reifen oder mangelhaften Fahrzeugzustand zurückzuführen ist, ferner, wenn eine Obliegenheit verletzt wird, die bei Eintritt des Versicherungsfalles vom Lenker des Fahrzeugs zu erfüllen gewesen wäre. Zu den Obliegenheitsverletzungen gehört z.B. Fahrerflucht, ungenügende Aufklärung des Versicherers über den Unfallhergang, keine oder unwahre Angaben über Alkoholgenuss, wenn hiernach gefragt wird.

Für die Dauer der privaten Nutzung des Fahrzeuges haftet der Mitarbeiter der (Firma) gegenüber grundsätzlich für alle Schäden am Fahrzeug, die von der Kaskoversicherung nicht erfasst werden. Bei Schäden, die über die Kaskoversicherung regulierbar sind, trägt der Mitarbeiter die vereinbarte Selbstbeteiligung.

Meine Frage nun: Ist diese Regelung rechtmäßig? Ich habe gelesen das "Der AG soll erstmal begründen warum der AN für einen nicht von ihm verursachten Schaden an Firmeneigentum aufkommen soll.

Kratzer -auch mutwillige- gehören mit zum allgemeinen Betriebsrisiko eines Fahrzeugs, wenn der Urheber nicht ermittelt werden kann "

Ist das Rechtens?

Diebstahl, Dienstwagen, Versicherung, Selbstbeteiligung
Rechtsschutzversicherung, 2x Selbstbeteiligung für den gleichen Fall ?

Hallo, ich habe über meine Rechtsschutzversicherung 2011 einen Anwalt bzgl. einer falschen Nebenkostenabrechnung von 2010 beauftragt und hierbei 2011 meine Selbstbeteiligung von 50,00 Euro an den Anwalt bezahlt !. Da der Vermieter nicht reagiert bzgl. Nebenkostenabrechnung und der Fall sich bis Dato weiterzieht, geht es mittlerweile auch um die Nebenkostenabrechnung von 2011 !. Jetzt möchte mein Anwalt wiederholt diese Selbstbeteiligung in Höhe von 50,00 Euro worauf ich bei meiner Rechtschutzversicherung nachfragte, ob man 2x diese Selbstbeteiligung für den selben Fall " Nebenkostenabrechnung" verlangen kann !. Zuerst wurde mir am Telefon gesagt das es auf keinen Fall 2x für die gleiche Sache diese Selbstbeteiligung verlangt werden kann und jetzt bestätigt ein anderer Sachbearbeiter meinem Anwalt Kostenschutz in einem Formschreiben "die außergerichtliche Tätigkeit zur Abwehr der Betriebskostenrechnung 2011" mit dem Hinweis auf die Selbstbeteiligung von 50,00 Euro, worauf sich jetzt mein Anwalt beruft !. Der Sachbearbeiter formulierte/begründete den Sachverhalt am Telefon dann "eventuell als zweites Verfahren/Forderung und jetzt einer neuer Rechnung des Anwaltes mit der Prüfung der Betriebskostenabrechnung von 2011" !. Worauf ich antwortete "wenn es zu einer Verhandlung kommt ein Richter auch nicht zwei verschiedene Verhandlungen macht wenn es um ein und die selbe Sache geht, egal ob 2010 und 2011" !. Keine Einigung und der Sachbearbeiter bleibt bei seiner Entscheidung !. Meine Frage ist, ob hier eine zweite Selbstbeteiligung gefordert werden kann und wenn nicht was ich unternehmen kann ?. Es geht hier um Kleinbeträge und keine großen Beträge, so dass mich die Rechtschutzversicherung und Selbstbeteiligung bereits mehr Kosten als meine Forderungen !. Vielen Dank für die schnelle Antwort !. Mit freundlichen Grüßen

Recht, Rechtsschutzversicherung, Selbstbeteiligung

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