Steinschlag auf Weg zur Arbeit-als außergew. Belastung bei Steuer absetzbar?

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Da der Schaden auf dem Weg zur Arbeit geschah, sind diese Kosten als Werbungskosten in deiner privaten Steuererklärung anzusetzen.

Dein Arbeitgeber erstattet dir den Schaden nicht - warum sollte er ????

Es kommt immer darauf an, wozu der eigene Pkw verwendet wird:

  • Auf einer Dienstreise: das geht über die Dienstreisekaskoversicherung der Firma. Du solltest damit keine Kosten haben. Das betrifft auch das geparkte Fahrzeug während einer Dienstreise.

  • Auf dem Weg zur Arbeit: der Weg zur Arbeit ist Privatvergnügen, aber Unfälle und Schäden können als Werbungskosten abgesetzt werden. Das ist etwas anderes als bei außergewöhnlichen Belastungen, bei denen es ja eine zumutbare außergewöhnliche Belastung gibt, die von Dir zu tragen ist. Die Unfallkosten gehen also komplett vom steuerpflichtigen Einkommen ab.

  • Auf einer privaten Fahrt oder wenn das Fahrzeug sonstwo geparkt wurde: das ist Dein Privatvergnügen und kann steuerlich nicht geltend gemacht werden.

Bedenke auch, daß Du nur den Dir nicht anderweitig erstatteten Betrag absetzen kannst.