falsche Beschuldigung der Fahrerflucht?
Ich habe einen "Äußerungsbogen Zeugin/Zeuge" von der Polizei erhalten, dass ich beim Einparken ein Auto beschädigt habe und mir Fahrerflucht vorgeworfen wurde.
Ich war mir nämlich zu 100 % sicher, dass dies nicht geschehen würde. Daher habe ich bei der einmaligen kostenlosen Beratung durch einen Anwalt die Option angekreuzt,
"ich möchte mich zur Sache äußern und mache zur Fahrerin/zum Fahrer zur Tatzeit folgende Angaben"
und im Kommentarfeld schrieb ich, "Ich kann an den Einparkvorgang erinnern, dass ich dort geparkt habe. Unfall hat nicht statt gefunden. Ich habe nichts beschädigt. Zudem hat mein Auto kenen Schaden."
Nun erhielt ich ein Schreiben mit dem Titel "Schriftliche Äußerung als Beschuldigter" mit dem Bemerkung:
"Bitte schildern Sie mir den Unfallhergang noch einmal ausführlich aus Ihrer Sicht und senden mir die ausgefüllten Unterlagen im beiliegenden Rückumschlag zurück."
Außerdem gibt es folgende Optionen, die ich ankreuzen kann:
- Ich möchte mich äußern.
- Ich gebe die Straftat zu.
- Ich gebe die Straftat nicht zu.
- Ich möchte von der Polizei vernommen werden.
- Ich werde einen Verteidiger/Rechtsanwalt mit der Wahrnehmung meiner Interessen beauftragen.
- Mit der Einstellung des Verfahrens gegen Zahlung einer Geldbuße bin ich einverstanden.
- Auf die Rückgabe der bei mir sichergestellten Einziehungsgegenstände verzichte ich und bin mit deren Vernichtung/Verwertung einverstanden.
- Ich wurde darauf hingewiesen, dass im vorliegenden Fall die Möglichkeit eines Täter-Opfer-Ausgleichs besteht und die Polilzei gegenüber der Staatsanwaltschaft ggf. eine entsprechende Anregung geben wird. Ein Merkblatt mit weiterführenden Informationen habe ich erhalten.
Ich möchte Folgendes tun, bitte schlagen Sie mir vor, ob ich richtig liege:
Schreiben Sie das gleiche Argument, das ich zuvor geschrieben habe, d.h. "Ich kann den Einparkvorgang erinnern,....." and check mark the option
"ich gebe die Straftat nicht zu."
Hinweis: Ich möchte nicht zum Anwalt gehen, da ich keine Rechtschutzversicherung habe.
1 Antwort
Ja das ist richtig. Du brauchst keine Straftat zugeben, wenn du keine begangen hast. Du hast ja geschrieben, dass du dort geparkt hast, aber nichts passiert ist und dein Auto auch keine Beschädigung aufweist. Entweder war das andere Auto schon beschädigt oder wurde nach dir beschädigt.
Mehr kannst du auch nicht tun.
Du kannst sonst vielleicht noch schreiben, warum du dort geparkt hast und wie du eingeparkt hast. Dass du nichts gehört hast und es auch nicht gerummst hat und dass die Parklücke für dich groß genug war und genug Abstand zu allen Fahrzeugen hattest.
Dann schreibst du noch, wie du ausgeparkt hast und vielleicht nach zirka welcher Zeit. Falls du dich noch erinnerst, ob vor und hinter dir die gleichen Autos standen oder andere, kannst du das auch noch schreiben.
ich würde auf die Befragung direkt bei der Polizei gehen statt schriftlich. Denn dann kannst du direkt dein auto vorführen. Man kann es besser erklären und die polizei kann das auch im beamtendeutsch niederschreiben.