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Falsches Sofa vom Möbelhaus abgeholt, Möbelhaus verweigert eine Lieferung?

Hallo Zusammen,

Ich brauche dringend eine Rechtsberatung,

Für den Umzug in einer neuen Wohnung habe ich vor circa 3 Wochen ein Sofa bei einem Möbelhaus (Poco) gekauft und musste es nach einigen Tagen abholen. Bei dem Kauf wurde da meine aktuelle Adresse im Haus-System vom Verkäufer erfasst.

Am Abholungstag, wo ich ein Transporter gemietet, die Ware vom Lager abgeholt und mithilfe von 4 Leute diese ins 3-Stock hochgetragen habe, musste ich mich beim Entpacken überraschen dass ich ein falsches Sofa erhalten habe.

Ich habe mich direkt am Tag danach bei zwei Verkäufern in der Filiale beschwert. Die beiden haben mir mitgeteilt, dass sie einen Auftrag an die Spedition weiterleiten, um mir das richtige Sofa nach Hause zu liefern und im Anschluss das falsche zurückzuholen.

In diesem Moment habe ich einem der beiden Verkäufer "mündlich" darauf hingewiesen , dass das Sofa an meiner neuen Wohnung in einer anderen Stadt zu liefern ist.

Ein paar Tage danach hatte ich einen Anruf von einer Speditionsfirma, wo wir einen Liefertermin ausgemacht haben.

Und genau hier hat das Problem angefangen. Das Sofa wurde an dem ausgemachten Termin an die alte Adresse von mir geliefert. Bei einem Gespräch mit den Verkäufern, wurde mir gesagt, dass diese Adresse im System eingetragen ist und gilt automatisch als Lieferadresse. Wobei es wurde bei den vorherigen Gesprächen mit den Verkäufern nie konkret nach der tatsächlichen Lieferdresse gefragt.

Nach tagelang Anrufversuche konnte ich endlich mit dem Abteilungsleiter reden und die ganze Situation erklären, wo er mir versprochen hat, die Sache mit den zuständigen Verkäufern zu klären und sich dann bei mir im Anschluss zurückmelden.

Mit ihm hatte ich heute noch ein Gespräch gehabt, wo er mir folgendes gesagt hat:

"Meine Kollegen haben mir mitgeteilt, dass Sie gar nicht erwähnt haben, dass das Sofa an Ihre neuen Adresse geliefert sein soll. Wir haben dann automatisch die Ware an der Adresse geleifert, die bei uns im System eingetragen ist. Als Lösung für das Problem kann ich Ihnen folgendes anbieten :

Sie kümmern Sich selbst um den Transport des falschen Sofa bei Ihnen zuhause in unserem Lager sowie die Abholung des richtigen Sofas und wir erstatten Ihnen einen Betrag von 50 Euro"

Ich habe Ihm erklärt, dass die neue Anmietung eines Transporters mit einem Fahrer, und das Fahren einer Strecke von Insgesamt 150 Km mir definitiv mehr als 50 Euro kosten würde (Dies könnte schon bis 200 Euro insgesamt kosten). Wir kamen am Ende leider zu keiner Lösung.

Was würdet ihr in diesem Fall empfehlen ? Welche Rechte bzw. Pflichten hätte ich bzw. das Möbelhaus in diesem Fall.

Danke im Voraus für euere Meinungen.

Recht, Rechte, Rechtsschutzversicherung, Verkauf, Kauf, Lieferung
Darf meine Rechtsschutzversicherung die Deckung ablehnen?

Guten Tag!

Ich bin ganz neu hier und kenne mich folglich noch nicht so gut aus. Ich bitte daher um Nachsicht, wenn ich falsche Buttons anklicke oder sonstige technische Verbrechen begehe. :-)

Vorgeschichte:

Meine GmbH hat 2007 eine Rechtsschutzversicherung abgeschlossen. Diese brauchte bisher glücklicherweise noch nie in Anspruch genommen zu werden. Hauptgrund für den Abschluß der Rechtsschutzversicherung war, dass ich neben anderen Risiken insbesondere Rechtsstreitigkeiten über ausstehende Forderungen von säumigen Kunden abgedeckt haben wollte.

Versicherungsumfang:

  1. Privat-, Berufs- und Verkehrs-Rechtsschutz für Selbständige, § 28 ARB
  2. Berufs-Vertrags-Rechtsschutz, Klauseln 2.4 und 2.5 in Abschnitt V der ARB
  3. Einige weitere private Bereiche, die hier jedoch irrelevant sind.

(Zur Erläuterung: Ich bin geschäftsführende, 100%-ige Gesellschafterin der GmbH)

Sachverhalt:

Einer meiner Kunden hat mit fadenscheinigen Begründungen meine letzte Rechnung gekürzt. Selbstverständlich habe ich die Dienstleistung sofort eingestellt. Der Streitwert beläuft sich zum Glück nur auf ca. € 2.000,-.

Im Vertrauen darauf, dass ich eine Rechtsschutzversicherung habe, rief ich dort an, erklärte den Fall und bat um eine Deckungszusage. Diese wurde mir mit dem Hinweis verweigert, dass solche Forderungen generell gar nicht versicherbar seien, weder bei meiner Rechtsschutzversicherung noch bei irgendeiner anderen. Hierüber war ich selbstverständlich äußerst erstaunt. Es ergab sich eine lange Diskussion, denn ich fühlte mich in 2007 völlig falsch beraten.

Offenbar habe ich die Falschberatung glaubhaft 'rübergebracht, so dass die Versicherungssachbearbeiterin mit der Schadensabteilung Verbindung aufnehmen wollte, um eine Kulanzregelung zu erzielen. Nach einiger Zeit erhielt ich einen Brief, in dem mir eine Kulanzregelung von bis zu € 500 "in Aussicht gestellt" wurde.

Meine Fragen

  1. Ist es richtig, dass offene Forderungen generell nicht rechtsschutzversicherbar sind oder werde ich verschaukelt?

  2. Ist es überhaupt richtig, dass mein konkretes Anliegen gar nicht in meinem Versicherungsumfang enthalten ist? Ich habe eher das Gefühl, dass man mich abwimmeln wollte.

  3. Ich bin zwar der deutschen Sprache mächtig, bin mir aber nicht sicher, wie ich die "Inaussichtstellung" interpretieren soll. Eine verbindliche Zusage ist es nicht, oder?

  4. Bietet man mir die Kulanzreglung wegen der Falschberatung an oder hofft man, mich damit "abspeisen" zu können, um billig davonzukommen?

  5. Würdet ihr die Kulanzregelung annehmen oder euch an den Ombudsmann zwecks Intervention wenden oder notfalls sogar klagen?

  6. Was ist der Unterschied zwischen Berufs-Rechtsschutz gem. § 28 ARB und Berufs-Vertrags-Rechtsschutz, Klauseln 2.4 und 2.5 in Abschnitt V der ARB?

Vielen Dank schon im Voraus für eure Antworten. :-)

Jura, Recht, Rechtsschutzversicherung, Versicherung, Versicherungsrecht
Betrügt mich mein Versicherungsmakler? DAS Rechtschutzversicherung

Hallo,

ich habe das Gefühl, mein Versicherungsmakler betrügt mich. Um euch das zu erklären, muss ich etwas ausholen:

Ich habe am 1.2.2013 eine Rechtschutzversicherung der DAS abgeschlossen um mich bei Bedarf in mein Studium einzuklagen. Mein Versicherungsmakler meinte bei jedem persönlichen Gespräch, die Rechtschutz ist nach der erstmaligen Verwendung kündbar. Zudem erwähnte er keine Laufzeit. Nachdem er mir alles erklärt hat, habe ich die Police unterschrieben. Vor einer Woche nun habe ich noch mal in die Vertragsunterlagen geschaut und folgendes entdeckt: Eine Vertragslaufzeit von 5 Jahren. Daraufhin habe ich meinen Makler entsetzt angerufen und ihn darauf angesprochen. Dass diese Laufzeit nie angesprochen wurde und ich den Vertrag unter diesen Bedingungen nicht unterschrieben hätte. Zudem habe ich im Internet gelesen, dass Rechtschutzversicherungen erst nach 2 erfolgreich abgeschlossenen Schadensfällen kündbar sind. (Stimmt das?) Nach einer kurzen Diskussion (er meinte, er habe das definitiv erwähnt, ich beharrte auf meinen Standpunkt) hat er mir folgenden Kompromiss angeboten: Er wird den Vertrag intern umschreiben lassen. Das heißt, mein 5 Jahres Vertrag löst sich angeblich auf und ein neuer,einjähriger Vertrag wird dafür ab dem 1.7.2013 abgeschlossen. Somit müsste ich nur noch mal den Beitrag für die neu abgeschlossene Versicherung vom Monat Februar bis Monat Juli bezahlen (also der Zeitraum vom Vertragsabschluss des ersten Vertrages bis zum Vertragsabschluss der neuen, einjährigen Rechtschutzversicherung). Der alte Vertrag mit seiner 5 jährigen Vertragslaufzeit löst sich damit auf.

Bisher habe ich ihm geglaubt, dass das möglich ist. Seit einer Woche ist es aber unmöglich, diese angebliche Umschreibung zu unterschrieben. Andauernd kommt ihm etwas dazwischen, er versetzt mich, gestern hat er sogar den Termin eingehalten, aber die Unterlagen vergessen.... Da ich in einer Woche für 3 Monate ins Ausland gehe und er das weiß, denke ich, er spielt auf Zeit Nun meine Frage: Ist es überhaupt möglich, den Vertrag so wie er es mir sagt, umschreiben zu lassen? Oder hat er mir das nur erzählt, um mich hinzuhalten und ruhig zu stellen?

Im Vorfeld: Das man Verträge checken sollte, bevor man unterschreibt, weiß ich. Beim Vertragsabschluss gab es allerdings einige besondere Umstände die hier aber nichts zu suchen habe... Die anderen 50% sind einfach meine Dummheit.

betrug, Rechtsschutzversicherung, Versicherungsmakler
Rechtsschutzversicherung, 2x Selbstbeteiligung für den gleichen Fall ?

Hallo, ich habe über meine Rechtsschutzversicherung 2011 einen Anwalt bzgl. einer falschen Nebenkostenabrechnung von 2010 beauftragt und hierbei 2011 meine Selbstbeteiligung von 50,00 Euro an den Anwalt bezahlt !. Da der Vermieter nicht reagiert bzgl. Nebenkostenabrechnung und der Fall sich bis Dato weiterzieht, geht es mittlerweile auch um die Nebenkostenabrechnung von 2011 !. Jetzt möchte mein Anwalt wiederholt diese Selbstbeteiligung in Höhe von 50,00 Euro worauf ich bei meiner Rechtschutzversicherung nachfragte, ob man 2x diese Selbstbeteiligung für den selben Fall " Nebenkostenabrechnung" verlangen kann !. Zuerst wurde mir am Telefon gesagt das es auf keinen Fall 2x für die gleiche Sache diese Selbstbeteiligung verlangt werden kann und jetzt bestätigt ein anderer Sachbearbeiter meinem Anwalt Kostenschutz in einem Formschreiben "die außergerichtliche Tätigkeit zur Abwehr der Betriebskostenrechnung 2011" mit dem Hinweis auf die Selbstbeteiligung von 50,00 Euro, worauf sich jetzt mein Anwalt beruft !. Der Sachbearbeiter formulierte/begründete den Sachverhalt am Telefon dann "eventuell als zweites Verfahren/Forderung und jetzt einer neuer Rechnung des Anwaltes mit der Prüfung der Betriebskostenabrechnung von 2011" !. Worauf ich antwortete "wenn es zu einer Verhandlung kommt ein Richter auch nicht zwei verschiedene Verhandlungen macht wenn es um ein und die selbe Sache geht, egal ob 2010 und 2011" !. Keine Einigung und der Sachbearbeiter bleibt bei seiner Entscheidung !. Meine Frage ist, ob hier eine zweite Selbstbeteiligung gefordert werden kann und wenn nicht was ich unternehmen kann ?. Es geht hier um Kleinbeträge und keine großen Beträge, so dass mich die Rechtschutzversicherung und Selbstbeteiligung bereits mehr Kosten als meine Forderungen !. Vielen Dank für die schnelle Antwort !. Mit freundlichen Grüßen

Recht, Rechtsschutzversicherung, Selbstbeteiligung

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