Rechtliche Sicht eines mit Grundschuld belastetes Grundstück
Wie wirklt sich folgender Fall rechtlich aus? Im Vermögen befindet sich ein mit Grundschuld belastetes Grundstück und unter Eigentumsvorbehalt gelieferte Rohstoffe, die noch nicht bezahlt sind, bei den Schulden Lohnforderungen der Mitarbeiter aus dem Dezember.
2 Antworten
Das Grundstück ist Betriebsvermögen, zu aktivieren mit den AHK, ggf. gemindert um die AfA.
Das Grundschulddarlehn ist mit der Nennbetrag des Darlehns auf den Bilanzstichtag zu passivieren. Die Grundschuld als solche hat bilanziell keine Auswirkung.
Die Rohstoffe sind mit dem Rechnungs betrag zu aktivieren, soweit es keine Umstände gibt, die eine Abwertung nötig machen. Das Eigentumsvorbehalt besteht ist da nicht relevant, weil das Unternehmen wirtschaftlicher Eigentümer ist, denn es könnte sich jederzeit, einseitig durch Zahlung der Rechnung das Eigentum verschaffen.
Die Lohnforderungen der Mitarbeiter sind ganz einfach sonstige Verbindlichkeiten (die Sozialabgaben und die abgezogenen Lohnsteuer nicht vergessen. Sind auch sonstige Verbindlichkeiten
Das Grundstück ist Betriebsvermögen
Kann ich mir mal deine Kristallkugel ausleihen? Woher weißt du das?
Meinst Du erbschaft- oder einkommensteuerrechtlich? Wäre ja nicht schlecht, genauere Angaben zur Betrachtungsweise zu bekommen.
warum macht ihr ihm den seine Hausaufgaben / gebt Nachhilfe?