Rechtliche Sicht eines mit Grundschuld belastetes Grundstück

2 Antworten

Das Grundstück ist Betriebsvermögen, zu aktivieren mit den AHK, ggf. gemindert um die AfA.

Das Grundschulddarlehn ist mit der Nennbetrag des Darlehns auf den Bilanzstichtag zu passivieren. Die Grundschuld als solche hat bilanziell keine Auswirkung.

Die Rohstoffe sind mit dem Rechnungs betrag zu aktivieren, soweit es keine Umstände gibt, die eine Abwertung nötig machen. Das Eigentumsvorbehalt besteht ist da nicht relevant, weil das Unternehmen wirtschaftlicher Eigentümer ist, denn es könnte sich jederzeit, einseitig durch Zahlung der Rechnung das Eigentum verschaffen.

Die Lohnforderungen der Mitarbeiter sind ganz einfach sonstige Verbindlichkeiten (die Sozialabgaben und die abgezogenen Lohnsteuer nicht vergessen. Sind auch sonstige Verbindlichkeiten


Tina34  18.03.2014, 21:45

warum macht ihr ihm den seine Hausaufgaben / gebt Nachhilfe?

wfwbinder  18.03.2014, 22:03
@Tina34

ach, irgendwie ist es witzig sich andie Handelsschule zurück zu erinnern, ist wie gestern, gerade mal 42/43 Jahre her.

EnnoBecker  19.03.2014, 06:41
Das Grundstück ist Betriebsvermögen

Kann ich mir mal deine Kristallkugel ausleihen? Woher weißt du das?

Meinst Du erbschaft- oder einkommensteuerrechtlich? Wäre ja nicht schlecht, genauere Angaben zur Betrachtungsweise zu bekommen.


wfwbinder  18.03.2014, 21:11

ich habe das mal bilanzrechtlich aufgefaßt.