Kirchenaustritt - Auswirkungen Erbpacht
Hallo, ich habe vor Jahren einen Erbpachtvertrag mit der Kirche abgeschlossen. Darin steht sinngemäß, dass ich mich verpflichte nach christlichen Grundsätzen zu leben. Nun möchten wir nach reiflicher Überlegung allerdings aus der Kirche austreten, sind uns aber unsicher was das aus rechtlicher Sicht für den Erbpachtvertrag bedeuten wird. Kann das ein Grund für die Kirche sein, den Vertrag zu kündigen?
2 Antworten
Die Grenzen der allgemeinen Vertragsfreiheit gelten auch beim Erbbaurechtvertrag. Die Begründung eines Heimfallanspruchs bei Religionswechsel des Erbbauberechtigten ist auch bei kirchlichen Grundstückseigentümern sittenwidrig und nichtig.
Das Leben nach christlichen Grundsätzen erfordert nicht die Mitgliedschaft in einer Kirche. Es gibt einen Unterschied zwischen der Körperschaft der Kirche und einem Austritt aus dieser, sowie dem Entsagen christlichen Glaubens bzw. - sogar noch lockerer - einem Leben nach christlichen Grundsätzen. Das sollte sich verargumentieren lassen.
Sofern das die katholische Kirche ist, könnte Dir eher bei einer Scheidung Übles widerfahren, denn das mag die katholische Kirche ja überhaupt nicht ;-)