Darf ein Nachbar die Parkrichtung meines Autos verlangen?
Seit einiger Zeit wohne ich in einem Neubau mit 5 Wohneinheiten. Die dazugehörigen 6 Parkplätze befinden sich vor dem Haus, das Parkplatzende ist ca. 10 bis 12 m vom Haus entfernt. Ich habe den vorletzten Parkplatz und parken gerne rückwärts ein. Letzte Woche musste ich morgens einmal eiskratzen und habe den Wagen (neu, halbes Jahr alt) ca. 7 bis 10 Minuten laufen lassen. Der Nachbar unten behauptet nun, ich würde ihm permanent das Schlafzimmer (Souterrain) mit Abgasen verpesten und fordert, dass ich permanent vorwärts einparken. Dies ist von mir nicht gewünscht und manches Mal auch schwierig, da gerade dieser Nachbar teils sehr schlecht einparkt und außerdem 1m vom Parkplatz frei lässt, damit sein Hund dort vom Grundstück aus langlaufen kann, wenn er nachts raus muss. Gibt es für seine Forderung überhaupt eine rechtliche Grundlage? Natürlich beschwert sich der Herr (hatte vorher ein einzelnes Haus) auch über zig andere Dinge, ist echt schade für die Hausgemeinschaft.
6 Antworten
Der Nachbar kann Dir nicht vorschreiben, ob Du vorwärts oder rückwärts oder hochkant einparkst. Die Hausverwaltung könnte das tun, wenn es sachliche Gründe gibt (z.B. Verschmutzung der Hauswand).
Der Nachbar könnte jedoch einen Verstoß gegen §30 Abs. 1 StVO reklamieren: "Bei der Benutzung von Fahrzeugen sind unnötiger Lärm und vermeidbare Abgasbelästigungen verboten. Es ist insbesondere verboten, Fahrzeugmotoren unnötig laufen zu lassen und Fahrzeugtüren übermäßig laut zu schließen."
Die Hausverwaltung kann dies verfügen und der Nachbar kann dies auch von ihr einfordern. Und das zurecht. Du beklagst dich über die Atmosphäre in der Hausgemeinschaft, trägst aber selber zum Problem bei.
Du kannst allerdings vom Nachbarn ebenso verlangen, daß er ordentlich parkt. Euer Problem ist, daß sich jeder Extra Würscht rausnimmt, ohne Rücksicht auf die anderen.
eine Parkrichtung ist nicht vorgegeben, es ist allerdings verboten, den Motor unnötig laufen zu lassen, auch nicht, damit das Auto morgens aufwärmt während man draußen Eis kratzt
Bußgeld gemäß StVO von 80 Euro, wenn er dich nach BImschG anschwärzt, sogar wesentlich höheres Bußgeld
... habe den Wagen (neu, halbes Jahr alt) ca. 7 bis 10 Minuten laufen lassen.
Das ist ein ausgesprochen rücksichtsloses Verhalten, über das sich die Nachbarn zu Recht beschweren (und außerdem wenig sinnvoll).
Lies mal https://www.adac.de/verkehr/verkehrssicherheit/wetter/motor-warmlaufen-lassen/
Sorry, Du bist keinen Deut besser als der Nachbar.
Und Fahrzeug laufen lassen, während Du kratzt, ist per Gesetz verboten.
Und ja, die WG kann per Beschluss vorgeben, wie zu parken ist.