Rechte des Eigentümer bei einem mietkauf einer Immobilie?
WiR haben ein Haus vermietet mit einem mietkaufvertrag ohne Notar und separatem Mietvertrag. Es steht eine klausel drin dass ihm nicht gekündigt werden kann.
Nun sind wir in finanziellen schwierigkeiten und müssen das Haus verkaufen, weil mein Vater ins Pflegeheim muss und wir die Unterbringung sonst nicht leisten können.
Können wir dem Mieter kündigen?
Ist der Vertrag mit der klausel rechtsbündig?
Danke für die Hilfe
2 Antworten
Klar ist insofern nur, dass sich ohne notarielle Beurkundung keine Verpflichtung zum Verkauf ergeben kann.
Wenn der Vertrag wegen der unwirksamen Mietkaufklausel insgesamt nichtig sein sollte, könnte das Deine finanziellen Schwierigkeiten aber noch erheblich erhöhen: Dann wären nämlich die gegenseitigen Leistungen zurück abzuwickeln. Dann müßtest Du die gesamte "Miete" zurück zahlen und könntest davon nur das abziehen, was auf den üblichen Nutzungswert des Hauses entfällt.
Genaueres sagt Dir ein Rechtsanwalt nach Prüfung des Mietvertrages.
Oben ist es ein Vertrag, jetzt sind es auf einmal zwei Verträge. Wenn du schon Probleme hast den Sachverhalt richtig darzustellen, dann bist du ohne Anwalt aufgeschmissen.
Kommt drauf an. In diesem Beispiel war der komplette Vertrag nichtig.
Warum sollte ich die Miete zurück zahlen müssen? Es existiert ein separater Mietvertrag.
Wie müssen das Haus verkaufen weil mein Vater ins Pflegeheim muss und wir die Kosten der unterbringung nicht komplett leisten können.