Hausverkauf, wenn die Mutter ins Pflegeheim kommt?
folgender Fall.
Meine Mutter ist 96 und jetzt noch topfit. Meine Schwester wohnt mit im Haus und unterstützt sie.
Die Rente reicht aus für das Pflegeheim.
Wenn meine Mutter irgendwann ins Pflegeheim kommen sollte, und plötzlich zu einem Pflegefall wird, kann meine Schwester das Haus nicht unterhalten.
Meine Frage: Was ist im Vorfeld zu tun, damit wir Kinder das Haus verkaufen können.
Wenn dieser Fall eintreten sollte, reicht da eine Vollmacht unserer Mutter, damit wir das Haus verkaufen können und muss das vom Notar beglaubigt werden?
2 Antworten
Ein Notar darf nur eine notariell beglaubigte Vollmacht anerkennen. Insofern führt kein Weg am Notarbesuch vorbei.
Was im übrigen bedacht werden muß ist, daß bei diesem hohen Alter nicht auszuschließen ist, daß die Mutter irgendwann unter gerichtliche Betreuung gestellt wird. Wenn dann auch Vermögenssorge angeordnet wird, wäre nur der Betreuer befugt eine Veräußerung des Hauses vorzunehmen und das auch nur mit Zustimmung des Amtsgerichts.
Bei dementen Patienten stellen im übrigen oftmals die Pflegeheime selber den Antrag auf Anordnung der Betreuung, zur eigenen Absicherung. Ihr solltet daher nicht damit rechnen, daß Ihr in Zukunft die weitere Entwicklung noch unter Kontrolle halten könnt.
Am sichersten wäre wirklich, wenn der Verkauf jetzt schon durchgeführt wird. Allerdings bin ich davon überzeugt, daß die "Hauptperson" davon so wenig begeistert wäre, daß sie nicht mitzieht.
Oder sie machen zusätzlich zur notariell beglaubigten Generalvollmacht auch noch eine Betreuungsverfügung und Patientenverfügung.
Bei vorliegender Vollmacht wird aber normalerweise keine Betreuung eingerichtet.
Grundsätzlich ist eine Generalvollmacht über den Tod hinaus sinnvoll. Beratung und Umsetzung erfolgt durch einen Notar.
Das mag zwar 3.000 € kosten, ist aber der für die weitere Zukunft rechtssichere Weg und damit gut und sinnvolle angelegtes Geld.
Für 5 € wirst Du so etwas nicht bekommen.
Es geht aber nur mit einer notariellen Generalvollmacht. Die Kosten liegen in diesem Beispiel bei 635 Euro. Dies ist immer noch besser als keine Generalvollmacht zu haben.
Viel spass dabei der alten Dame zu erklären, das sie jetzt 635€ oder mehr zahlen muss und jetzt auch zum Notar muss. Sicher, das ist der Königsweg, aber auch der teuerste.
Wenn das Haus verkauft wird, zahlt der Käufer die Notarkosten.
Und wenn das Haus verkauft wird, dann muss die Dame nicht zum Notar?
Und beim dann bestehenden, heute ungewissen Gesundheitszustand (in x Monaten oder Jahren) ist nicht gewährleistet, dass der Notar ohne weiteres die Dame noch für entscheidungsfähig hält.
Die heute noch relativ einfach zu erstellende notarielle Generalvollmacht (der Notar kommt auch in Heim!) deckt viele zukünftige Entscheidungsfälla ab, nicht nur den Hausverkauf. Der Preis von € 635 ist dafür nicht sehr hoch.
Aber teuer die Unsetzung durch Notar. Bei 300.000 fallen da schon 3000€ mindestens an.