Mietkauf vor der Privatinsolvenz?
Servus,
ich habe gesehen, dass Mietkauf während der Insolvenz kein Thema ist.
Wir stehen jetzt vor einer Privatinsolvenz und müssen aus unserem Haus raus.
Die Mieten für ein Haus sind momentan aber so hoch, dass es Teils dem 2 bis 4-fachem unserer Hausrate beträgt.
Etwas günstiges zu finden, dazu noch mit 2 Hunden und 7 Katzen ist da fast unmöglich.
Ich habe jetzt ein Mietkaufobjekt gefunden, das die Hälfte von dem Kosten würde, was das günstigste Mietangebot wäre, das ich bisher gefunden habe und sehe ehrlich gesagt hier drin unsere einzige Chance, ohne das es eine Katastrofe gibt.
Wir streben die Privatinsolvent an sobald wir eine neue Unterkunft haben, also wäre unser Anteil an dem Haus verschwindend gering und bar jeder Verhältnismässigkeit.
Daher meine Frage, ist das sinnvoll, oder kann sich auf einmal jeder Gläubiger da ins Grundbuch eintragen lassen.
Wir sind ja "nur" die wirtschaftlichen Eigentümer, nicht die juristischen.
Lieben Dank für euer Interesse
Jan
2 Stimmen
4 Antworten
Es gibt auch Wohnungen die man Mieten kann.
Wenn man schon pleite ist, das sollte man auch Abstriche machen und nicht den gewohnten „Luxus“ fortführen.
Zumal Wohnungen deutlich günstiger als Häuser in der Miete sind.
Es hat schon seinen Grund, weshalb es um ein Haus geht. Und die Wohnungen erlauben i.d.R keine Haustierhaltung. Ganz zu schweigen von dem Mietpreis von größeren Wohnungen. Da kann man gleich ein HGaus suchen.
Mietkauf macht keinen Sinn. Denn alles was ihr abgezahlt habt, fällt in die Insolvenzmasse.
Ihr solltet versuchen die Immobilie zu mieten. Oder: Ihr sucht jemand anderen, der das Objekt kauf und an Euch vermietet. Oder der den "Mietkauf" macht und es an Euch vermietet.
Du hast geschrieben, dass Du den Mietkauf vor einer Privatinsolvenz machen willst. Darin liegt das Problem. Denn sobald Du eine Rate gezahlt hast, entsteht ein Vermögenszuwachs. Und den musst Du angeben und der ist pfändbar. Auch wenn die Verwertung praktisch schwierig ist, wird der Insolvenzverwalter den pfänden.
Anders ist die Situation wenn der erste Teil des Privatinsolvenzverfahrens abgeschlossen ist und Du in die "Wohlverhaltensphase" kommst. Denn da ist ein Ansparen aus dem laufenden Einkommen möglich. Du musst einen Vermögenszuwachs nicht mehr angeben, außer Erbschaften (da geht dann die Hälfte an den Insolvenzverwalter.) Du solltest Den Mietkaufvertrag also erst abschließen, wenn Du in der Wohlverhaltensphase bist.
Übrigens: Du hast geschrieben "Der Kaufvertrag gilt erst, wenn das Insolvenzverfahren längst abgeschlossen ist". Das ist so nicht richtig. Du musst den "Mietkaufvertrag" am Anfang notariell beurkunden, sonst ist das ungültig! Da muss bereit alles drin stehen, der Kauf und die Miete, die auf den Kaufpreis angerechnet wird. Du hättest keine Rechte gegenüber dem Verkäufer. (Notfalls kannst Du zuerst einen Mietvertrag machen und in gut einem Jahr zum Notar gehen und den Mietkauf beurkunden. Den kann man dann rückwirkend machen, das ist dann kein Problem.)
Wie soll der Ver-Mietkäufer sein Geld bekommen, wenn du insolvent bist und vielleicht auch noch eine Katze Diabetes oder Krebs bekommt?
Ich sehe als wesentliches Thema, dass du den Ver-Mietkäufer versuchst zu betrügen, wenn du nicht mit sehr, sehr offenen Karten spielst. Ein Betrugsversuch, der zum Betrug wird, wenn das Geld wirklich nicht mehr kommt.
Auch wenn er sein Objekt zurück übertragen bekommt, ist er betrogen worden und dann müssen die zwei Hunde und sieben Katzen einige Monate ohne ihr Herrchen auskommen.
Auch vor der Insolvenz wird Deine Bonität bei Schufa und Creditreform vernichtend schlecht sein.
Wenn der Verkäufer einen Bonitätsnachweis verlangt, was nicht auszuschließen ist, hat sich die Sache schon erledigt.
Ich habe mittlerweile die Antworten gefunden, die ich gesucht habe.
Der Insolvenzverwalter kann das Haus nicht in die Insolvenzmasse nehmen, da kein verwertbares Kapital freigesetzt werden kann. Der Kaufvertrag gilt ja erst lange nachdem die Insolvenz schon abgehakt ist.
Wenn wir am Laufende eines Mietkaufvertrages wären, könnte der Insolvenzverwalter der Vertrag auflösen und Kapital freisetzen.
Da wir zum Zeitpunkt des Insolvenzantrags vermutlich nicht einmal ein Jahr im Haus sind, würde sich nicht mal die Prozesskosten, um das Haus überhaupt veräußerbar zu machen, damit decken lassen.
Außerdem besteht "nur" ein reguläres Mietverhältnis, wenn es ein klassischer Mietkauf ist.