1114 ist die sog. Bundesfinanzamtsnummer.

11 ist das Bundesland Berlin und 14 ist das Finanzamt Friedrichshain.

Je nach Bundesland werden die Steuernummern mit den letzten 2 Stellen oder den letzten 3 Stellen der Bundesfinanzamtsnummer geschrieben.

In Berlin werden 2 Stellen verwendet, also nur die „14“.

https://de.m.wikipedia.org/wiki/Steuernummer

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Aus Sicht des polnischen Unternehmers liegt hier eine innergemeinschaftliche Lieferung vor, die in Polen umsatzsteuerfrei ist und von euch als innergemeinschaftlicher Erwerb hier in Deutschland anzumelden ist.

Der polnische Händler stellt euch daher eine Netto-Rechnung ohne Ausweis von polnischer Umsatzsteuer.

Ihr zahlt also in Deutschland Umsatzsteuer auf den Erwerb und habt in gleicher Höhe Vorsteuerabzug - so gesehen ein Nullsummenspiel.

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Bitte sucht euch einen Steuerberater!

Der Einkauf und Verkauf von Waren ins EU-Gemeinschaftsgebiet und ins Drittland ist kompliziert und bietet einige steuerrechtliche Fallstricke. Fehler können im Falle einer Prüfung durch das Finanzamt teuer werden.

Ihr müsst sowohl deutsches Steuerrecht als auch das Steuerrecht der jeweils anderen Staaten beherrschen und unter Umständen in diesen Staaten Steueranmeldungen abgeben.

Die paar Fragen, die ihr hier im Forum gestellt habt, deuten genau darauf hin, dass ihr einige dieser Fallstricke mitnehmen werdet, wenn ihr keinen Steuerberater zu Rate zieht.

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Finanzamt Über die Verwendung des Guthabens gesonderter Mitteilung?

Guten Tag zusammen,

ich habe heute meinen Einkommens Steuerbescheid für das Jahr 2020 erhalten. Ich habe schon gesehen das diese Frage hier öfter gestellt wurde, allerdings bin ich in meinem Fall, nicht ganz schlau raus geworden.
Laut Steuerbescheid habe ich ein Guthaben, und auch bei mir steht „ über die Verwendung des Guthabens erhalten sie eine besondere Mitteilung“ ich habe in den anderen Beiträgen gelesen das man evtl KFZ Steuer Schulden hat deswegen erkläre ich kurz meinen Fall. Es gibt für mich zwei Erklärungen weshalb das Geld noch nicht ausgezahlt wurde. Ich habe für meine Autosteuer die im Februar fällig wurde, vorher schon (bevor sie fällig wurde im Januar) eine Ratenzahlung vereinbart da ich wie viele seit November und auch bis heute noch komplett in Kurzarbeit bin. Das Zollamt hat mir eine Ratenzahlung für 3 Monate zu je 102€ zugestimmt. Die erste Rate wurde am 01.03.21 fällig und die Rate habe ich auch pünktlich bezahlt. Könnten die jetzt trotz das ich eine Ratenzahlung vereinbart haben, und meiner Meinung nach ja nie in Verzug war, da ich mich ja schon vor der Fälligkeit drum gekümmert habe, das Guthaben einbehalten?
Oder die zweite Erklärung wäre, ich musste kurzfristig meine Bankdaten beim Finanzamt ändern da mir die Bank das Konto gekündigt hat. Da ich noch kein neues Konto hatte, habe ich das Finanzamt gefragt ob ich ein anderes Konto angeben könnte (das meiner Schwester) die haben gesagt das es möglich ist, allerdings müsste ich schriftlich eine Abtretungserklärung zukommen lassen. Das habe ich vor ca. zwei Wochen beim Finanzamt eingeworfen.
Verzögert sich die Auszahlung jetzt weil ich die Bankdaten geändert haben, oder wegen der offene KfZ Steuer? Was meint ihr dazu? Beim Finanzamt habe ich heute keiner mehr erreicht und morgen haben die nicht geöffnet also könnte ich erst Montag anrufen.

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Ich berichte mal aus eigener Erfahrung:

Eine Abtretungserklärung wird nicht bei den normalen Personenstandsdaten hinterlegt sondern wie eine Pfändung gespeichert. Das heißt dein Steuerkonto wird für automatische Erstattungen für diesen Veranlagungszeitraum gesperrt.

Die Abtretung muss jetzt manuell an die Finanzkasse zur Zahlung angewiesen werden. Das kann durchaus 2-3 Wochen dauern.

Dazu sei gesagt, dass der Finanzbeamte Dir bezüglich der Abtretung eine falsche Auskunft gegeben hat. Selbstverständlich können Erstattungen auch ohne Abtretung an Konten Dritter ausbezahlt werden. Der Mantelbogen der Einkommensteuererklärung sieht hier ja sogar ein Feld für einen abweichenden Kontoinhaber vor. Einer Abtretungserklärung bedarf es nur, wenn der Erstattungsanspruch tatsächlich abgetreten wurde um bspw Schulden bei dritten Gläubigern zu zahlen.

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Die Entfernungspauschale wird aufgeteilt in einen Teil ohne PKW und einen Teil mit PKW. Der Höchstbetrag gilt nur für Fahrten mit dem PKW nicht.

Beispiel Entfernung zur Arbeit 100 km und 220 Tage, davon 60 Tage mit dem Auto.

100 km x 160 Tage Zug x 0,30 € = 4.800€, maximal jedoch 4.500 €.

100 km x 60 Tage Auto x 0,30 € = 1.800 €

Entfernungspauschale somit 6.300 €

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Dass Du noch zur Schule gehst, ändert an der Einkommensteuerpflicht nichts. Mit 18 bist Du auch voll geschäftsfähig.

Solltest Du aufgrund des Bitcoin-Handels Gewinne über 9.744 € pro Jahr erzielen, musst Du eine Einkommensteuererklärung abgeben und gegebenenfalls Einkommensteuer zahlen.

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Der erste Posten ist quasi die Grundgebühr nach § 24 Abs. 1 Nr. 1 StBVV. Daher steht dort auch „Erstellung der Einkommensteuererklärung ohne Ermittlung der einzelnen Einkünfte“. Damit sind Mantelbogen und Anlage Vorsorgeaufwand abgegolten.

Der zweite Posten ist dann die Ermittlung der Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit nach § 27 Abs. 1 StBVV.

Das scheint stimmig so. Ist halt aufgrund deiner Einkünfte recht teuer.

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Gewinne aus dem Verkauf von Kryptowährungen sind sonstige Einkünften aus privaten Veräußerungsgeschäften und unterliegen der tariflichen Einkommensteuer.

Demzufolge bilden sie mit allen Einkünften zusammen den Gesamtbetrag der Einkünfte und letztlich das zu versteuernde Einkommen.

Mit anderen Worten, alle Einkünfte wären dann mit dem Spitzensteuersatz von 42 % zu versteuern.

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Weshalb willst Du gegen den Bescheid für 2018 Einspruch einlegen, wenn die Bescheid korrekt war? Das macht dem Finanzamt nur mehr Arbeit und die Sache dauert insgesamt länger.

Wenn Du am 22.01.2021 Einspruch gegen den Bescheid für 2019 eingelegt hast, sind das heute gerade mal 2 Wochen. Das Finanzamt wartet ja nicht darauf, dass Du dich meldest und irgendwas willst. Also gedulde dich noch ein wenig.

Wenn es tatsächlich nur eine doppelt berücksichtigte Lohnsteuerjahresbescheinigung war, sollte der Einspruch nicht allzu lange dauern. Aber 4-6 Wochen wirst Du schon rechnen müssen, bis Du deinen geänderten Bescheid erhalten wirst.

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Hallo!

Die Steuerklasse wurde geändert, weil aufgrund der Volljährigkeit deines Sohnes nun eine weitere volljährige Person außer Dir selbst bei Dir lebt (§ 24b Abs. 3 Satz 1 EStG).

Dass dein Sohn Dir gegenüber noch unterhaltsbedürftig ist und Du Kindergeld bekommst, weiß das System nicht. Daher dürfte Dir auch ein Kinderfreibetrag rausgeflogen sein.

Du musst nun erneut beim Finanzamt die Steuerklasse II und den Kinderfreibetrag für deinen Sohn beantragen.

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Hallo!

Unsere Sparkasse gibt für Vereine weiterhin Münzrollenpapier aus und verlangt dafür kein Geld.

Bei Münzeinzahlungen müssen aber auch wir an den Automaten oder das ganze wird in einem Safebag abgegeben und in der Zentrale gebucht.

Du bekommst Münzrollenpapier für eigene Zwecke aber auch recht günstig bei Amazon.

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Hallo!

Die Schenkung von 250.000 € ist schenkungssteuerpflichtig und sollte beim Finanzamt angezeigt werden.

Als Sohn hast Du einen Freibetrag von 400.000 €. Die Schenkung führt also nicht zu einer Steuer.

Für die Schenkungssteuer werden aber alle Schenkungen innerhalb von 10 Jahren zusammengefasst. Der Freibetrag von 400.000 € gilt also auch für alle Schenkungen in diesen 10 Jahren.

Schöne Grüße

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