Nach 11 Jahren Erledigungsschreiben?
Am 9.8.2011 hatte ich eine Pfändung auf meinem Konto von Kohl GmbH und Co KG. Nach Ratenzahlungsvereinbarung damals bin ich allem pünktlich nachgekommen. Als alles abbezahlt war, bekam ich mein Erledigungsschreiben von denen. Dieses habe ich aber nach einigen Jahren vernichtet, so wie manche andere Unterlagen auch. Nun bekam ich eine neue Pfändung auf mein Konto, die ich sofort zur Zahlung anweisen wollte. Meine Bank sagte mir zu meinem Erstaunen , dass immernoch die ruhende Pfändung von 2011 auf meinem Konto sei und diese nun wieder aufgelebt ist. Sie sagten mir, das die Kohl GmbH wohl versäumt hatte damals, die ruhende Pfändung aufheben zu lassen. Ich solle mich mit denen in Verbindung setzen und um ein Aufhebungsbescheid bitten, damit der Vorgang sein Ende finden kann. Ich schrieb also Emails mit dem Aktenzeichen von damals das mir die Bank gab und meinen Daten mit der Erläuterungen worum es geht. Auch rief ich dort an. Die erste Dame hörte es sich an und sagte mir das unter meinem Aktenzeichen das ich von der Bank erhielt und meinen sonstigen Daten nichts mehr bei Ihnen zu finden sei. Obwohl sie mir auch zustimmte, das wohl jemand damals es versäumt hatte, die Pfändung aufzugeben, machte sie mir klar , dass sie nichts für mich tun könne, da nichts mehr aufgerufen werden kann. Zum Glück hatte ich auch bei denen auf den AB gesprochen und eine weitere Dame rief mich zurück. Nachdem ich ihr alles erklärt hatte, versicherte sie mir, ein Erledigungsschreiben zu dem Aktenzeichen von damals fertig zu machen. Das geschah auch. Ich freute mich also riesig, endlich das Schreiben bekommen zu haben umd meiner Bank vorlegen zu können... Dort angekommen wurde es eingescannt und kopiert , allerdings mit der Aussage, daß sie es nur verarbeiten können wenn die Kohl GmbH dieses Schreiben DIREKT an meine Bank sendet. Der Herr am Telefon von der Bankpfändungsabteilung vorher sagte mir aber ich bräuchte das Schreiben nur in der Bank abgeben. Wie ich es auch versucht habe. Nun bat man mich , ich solle erneut die Kohl GmbH bitten, dem nachzukommen. Also das Schreiben nochmal an meine Bank zu senden. Mir wurde per Email mitgeteilt von Kohl GmbH und Co KG, das von Ihrer Seite alles getan wurde mit dem Erledigungsschreiben an mich, dass sie keine Daten von damals mehr aufrufen können und das die Bank das so akzeptieren sollte. Ich könne ja ggf. einen Antrag beim Vollstreckungsgericht stellen auf Aufhebung, den schriftlichen Beweis der Erledigung hätte ich ja nun. In diesen ganzen Tagen rief ich aber schon im Amtsgericht das damals zuständig war an und auch die hatten nichts mehr dazu archiviert. "Wir heben alles was sich erledigt hat nur 5 Jahre auf." Die Zeit für einen Anwalt habe ich nicht, ich muss an mein Geld dran kommen. Was könnte ich noch tun? Und was denkt ihr dazu?
1 Antwort
Von wem/warum wurde die Pfändung denn nach vielen Jahren wieder angestossen?
Wenn Du ein paar Absätze in dem langen Text eingefügt hättest, würde ich vielleicht einzelne Punkte nochmal nachlesen.
Dem Gericht liegt der Titel von 2011 nicht mehr vor? Kann ich mir gar nicht vorstellen.
Vielleicht könntest Du einen Antrag nach 775 Nr.4 ZPO stellen.
"Keine Zeit" für einen Anwalt: Ich kommuniziere meist schriftlich (Mail, Fax, Brief) oder telefonisch mit Anwälten. Ersteres geht ja auch nach Feierabend. Dass Du keine Lust hast, dafür Geld auszugeben, verstehe ich natürlich schon.
Wenn Du meinst, dass Bank und Gläubiger sich falsch verhalten, könntest Du Dich auch an die BaFin wenden.