Wer informiert den Arbeitgeber über Restschuldbefreiung? Das Amtsgericht? Der Treuhänder? Ich?
Mir wurde vom Amtsgericht der Beschluss über die Restschuldbefreiung zugesandt. Reicht dieses Schreiben aus, damit der pfändbare Anteil meines Lohnes nicht mehr an den Treuhänder abgetreten werden muss?
1 Antwort
Ja das legst Du vor. Damit hat sich das dann erledigt. Falls ein P-Konto vorhanden ist, kann das auch zurück gewandelt werden in normales Girokonto. Meist bekommt man dann keine Kreditkarte, weil die Schufa noch den Vermerk drin hat für 2 Jahre.