Notarvertrag einsehen möglich
Hallo! Ist es möglich, in der folgenden Situation Auskunft vom Notar zu bekommen: Ein Haus wurde von Eltern an ein Kind verkauft. Die anderen Kinder wurden erst nachträglich informiert. Es gibt nun versch. Versionen, wer wann den Verkauf initiert hat und wer die Bedingungen des Vertrages bestimmt hat.... kann ich diese Informationen vom Notar verlangen?
Vielen Dank!
1 Antwort
christophrd: Den Notar trifft die Pflicht der Verschwiegenheit (§ 18 BNotO). Bei den Rechtsgeschäften, die er beurkundet, hat er Prüf- und Belehrungspflichten gegenüber den Beteiligten hinsichtlich der Rechtslage usw. Er beurkundet den übereinstimmenden Willen der "testierfähigen" Beteiligten. Wer letztendlich Initiator für den Abschluss des Kaufvertrag ist und die Bedingungen "aushandelte" erfährt er nicht immer.
Danke an Alle, das hilft schon einmal weiter. Hintergrund sind Klauseln im Vertrag, von denen jeder behauptet, er hätte die nicht reinschreiben lassen, das seien die anderen gewesen.. keiner will's gewesen sein! Im Vertrag steht drin, daß der Notar auf die entsprechenden Klauseln hingewiesen hat, also sind die rechtl. OK. So ist das, wenn's um das liebe Geld geht ...