Notarkosten bei Schenkung nach Wertermittlung vom Finanzamt?

2 Antworten

Von Experte wfwbinder bestätigt

Der Notar kann nicht nur eine Neuberechnung seiner Tätigkeit vornehmen, er muss es sogar. Notare sind keine Freiberufler, sondern Amtsträger. Sie unterliegen in ihrer Tätigkeit einer Aufsicht und die kontrolliert auch, ob die Abrechnungen dem Gesetz entsprechend vorgenommen wurden und weist den Notar erforderlichenfalls an, eine Neuberechnung vorzunehmen.

Ihr habt ja nun einmal einen Wert angegeben der unter dem Verkehrswert lag und müßt leider dann mit höheren Notarkosten rechnen.

Wenn der Steuerberater meint, man könne durch nachträgliche Eintragung eines Nießbrauchs den Wert mindern, dann muss er auch die Konsequenzen tragen wenn dem nicht so ist. Ich jedenfalls halte das dann nicht mehr für einen Vorbehaltsnießbrauch, sondern für einen Zuwendungsnießbrauch. Folge wäre, dass das nicht etwa den Wert der Zuwendung mindern würde, sondern ein neuer Vorgang wäre der Schenkungsteuerpflichtig ist. Die Schenkungsteuer müßte dann die Mutter bezahlen.

Es wird also nicht etwa weniger, sondern viel mehr an Steuer zu zahlen sein.

Deshalb der Rat, den Steuerberater zu bitten, seinen Vorschlag schriftlich niederzuschreiben. Dann habt Ihr etwas zu Nachweiszwecken.

Und ein Notar wird sich im Übrigen niemals darauf einlassen die ursprüngliche Schenkungsurkunde zu verändern. Das wäre in diesem Fall ja Falschbeurkundung und Beteiligung an einer Steuerhinterziehung und könnte ihn seine Amtsstellung kosten. Er würde daher die Zuwendung des Nießbrauchs in einen neuen Vertrag mit aktuellem Datum beurkunden. Dann wäre aber für jeden Leser klar ersichtlich, dass diese Zuwendung erst später erfolgte.


Rienchen123 
Beitragsersteller
 16.04.2023, 00:00

Vielen Dank für deine Rückmeldung. Der Notar hatte am Telefon nichts über eine Neuberechnung gesagt. Er meinte nur, dass ich mich mit meinem Anliegen, an den Steuerberater wenden soll.

Wenn eine Nachberechnung kommt, kann ich diese ja bestimmt auch von der schenkungssteuer abziehen?

Hätte der Notar sowieso eine Meldung über den ermittelten Verkehrswert vom Finanzamt bekommen?

Der angeben Wert beim notar wurde von uns geschätzt. Nachdem er den ermittelten Wert vom Finanzamt gehört hat, war er fast schon sauer. Kann wegen dieser Differenz (außer einer Neuberechnung) noch was auf uns zukommen?

Vielen Dank vorab

Privatier59  16.04.2023, 08:26
@Rienchen123

Wer trägt denn die Kosten des Notars? Nur, wenn das der Beschenkte ist, ist das steuerlich relevant.

Wenn Du von "absetzen" sprichst gehst Du sicher irrig davon aus, dass man den gesamten Betrag der Notarkosten von der zu zahlenden Schenkungsteuer abziehen kann. Dem ist aber nicht so. Die Notarkosten mindern nur die Höhe des Erwerbs. Mal unterstellt, dass der von wfwbinder errechnete Steuerbetrag von 22.000 Euro stimmt wären das ja nur 3,67% des erworbenen Vermögens. Nur 3,67% der Notarkosten können daher tatsächlich abgesetzt werden.

Ein Notar hat in der Tat die Möglichkeit Einsicht in die Schenkungsteuerakte zu bekommen. Auffliegen hätte das durchaus können.

Rienchen123 
Beitragsersteller
 16.04.2023, 09:26
@Privatier59

Der Beschenkte trägt die Kosten vom Notar. Ja mit absetzen meinte ich die Wertminderung.

Ich hab noch bis Ende vom Monat Zeit für die Abgabe der Schenkungssteuererklärung. Dann warte ich jetzt einfach mal ab, ob noch eine Rechnung vom Notar kommt. Vielen Dank für deine schnelle und ausführliche Antwort.

Die Frage hat mehrere Aspekte und aus meiner Sicht fast nur schlechte für Euch, wobei mir noch unklar ist, ob Ihr den Kollegen erst gefragt habt, nachdem der Bescheid über den Wert des Hauses vom Finanzamt kam, oder davor.

Notarkosten:

Der Notar unterliegt bei der Gebührenberechnung der Prüfung. da kann es passieren, dass er mal nach einer Prüfung verpflichtet wird, die Gebühren zu korrigieren.

Vertrag mit der Mutter:

Der Schenkungsvertrag ist geschlossen. Ihr ward der Ansicht, dass das Haus 385.000,- Euro wert wäre. Woher kam diese Ansicht? Habt Ihr den Steuerberater gefragt? Habt Ihr den Notar gefragt? Habt Ihr Euch die Ansicht über den Wert durch Vergleich mit Angeboten bei Immoscout, oder anderen Portalen gebildet? Keine Gedanken daran verschwendet was passiert, wenn der Wert über 400.000,- ist? Auf jeden Fall würde ich nun erstmal Einspruch gegen den Bescheid des Finanzamts einlegen.

Nießbrauch nachträglich:

Hat der Kollege wirklich zum Nießbrauch geraten? Oder zum Wohnrecht? Aber hier egal, der Vertrag der Schenkung ist rund udn durch. Die Eintragung eines Wohnrechts zum jetzigen Zeitpunkt würde an der Schenkung nichts ändern, sondern wäre eine Schenkung an die Mutter, die neue Schenkungssteuer auslöst.

Was ist zu tun:

bei der Drohung von 22.000,- Euro Schenkungssteuer würde ich die Notarkosten mal nach hinten schiben.

Meine Lösung a) wäre entweder die 22.000,- Schenkungssteuer zu akzeptieren udn fertig, macht keine weiteren Kosten, denn die Notarkosten scheinen ja für Euch Bedeutung zu haben, oder b) Einspruch gegen die wertfestsetzung des Finanzamtes, wobei ich wegen der Abweichung von 50 % beim Wert sehe, dass es kaum so sein wird, dass der Wert um mehr als allerhöchsten 100.000,- vermindert werden kann, oder c) den Vertrag der Schenkung rückabzuwickeln wobei man den Vertrag kennen müsste, welche Möglichkeiten es da gibt (wo ein Wille, da ein Gebüsch). und dann mit Wohnrecht belastet die Übertragung neu zu fassen mit etwas Schamfrist.

Ihr habt etwas im Wert von mindestens 385.000,- übertragen (also richtig viel Geld), ohne Euch wirklich umfassend beraten zu lassen und die Sache vorzubereiten. Ich befindet Euch in gute Gesellschaft, denn viele machen es so, aber ich kann es trotzdem nicht nachvollziehen.

Woher ich das weiß:Studium / Ausbildung – Steuerbevollmächtigtenprüfung 1979, Steuerberaterprüfg .1986

Rienchen123 
Beitragsersteller
 16.04.2023, 00:19

Vielen Dank für deine Antwort. Leider hat keine "richtige" Beratung vorab stattgefunden. Würde ich so auch nicht nochmal machen.

Die Frist für die Wertfestellung vom Finanzamt ist bereits abgelaufen.

Tatsächlich hat der Kollege zum nießbrauch geraten und das ich eben in Erfahrung bringen soll, ob wir das rückwirkend zum Stichtag der Schenkung eintragen lassen können.

Eigentlich war mir fast schon klar das, dass nicht möglich ist. Wenn der Steuerberater aber sagt, dass ich nachfragen soll, dann dachte ich, mach ich das. Jetzt macht mir der Notar mehr Sorgen, als die schenkungssteuer.

Bei dem Telefonat mit dem Notar, hat der Notar nichts über eine neue Rechnung gesagt. Jetzt wo er von uns den ermittelten Verkehrswert erfahren hat. Denken Sie da kommt eine Neuberechnung?

Wir haben den Wert der Immobilie selbst geschätzt, anhand vom Alter des Hauses, Grundstück etc. Die Schenkung fand 2022 statt, falls das noch eine Rolle spielt. Als der Notar den höheren Verkehrswert gehört hat, war er sehr komisch. Fast schon sauer. Kann da außer einer Neuberechnung noch was auf uns zukommen? Es war auf keinen Fall mutwillig. Die Kosten kann ich ja von der schenkungssteuer abziehen.

Ich denke das wir Variante A) machen werden.

Nochmals vielen Dank für die ausführliche Rückmeldung.