Muss man die vollen Notarkosten bei einer nachträglichen Vertragsänderung tragen?
Guten Tag,
ein Bekannter hat derzeit folgendes Problem:
Er hat zusammen mit einem Geschäftspartner eine Wohnung gekauft.
Im Notarvertrag sind hierbei die Namen beider Käufer aufgeführt, also als wäre es ein normaler Privatverkauf.
Im Darlehensvertrag ist allerdings die GbR der beiden aufgeführt.
Da ein Kauf auf die GbR durchaus vorgesehen war, wollen die Geschäftspartner nachträglich den Notarvertrag ändern.
Hierfür verlangt dieser jedoch wieder die volle Summe, also als ob das eine völlig neue Beurkundung wäre.
Weiß hier wer weiter?
1 Antwort
Wenn Fridolin Müller und Erwin Schmitt eine Wohnung kaufen , sin sie eine Grundstücksgemeinschaft, also eine GbR.
Wenn nun die Fridolin Müller und Erwin Schmitt GbR das Darlehn aufnimmt, um die Wohnung zu bezahlen, ist alles richtig gelaufen.
Natürlich hätten die beiden bei der Beurkundung auch ausdrücklich auf die GbR hinweisen können, aber rechtlich ändert sich nichts.
Eine zweite Beurkundung ist nicht nötig.
Aber wenn sie stattfinden soll, muss sie auch bezahlt werden. Der Notar würde Probleme mit den Prüfern bekommen, wenn er es nicht so abrechnen würde.