Neben der Ausbildung ein Kleingewerbe?
Entschuldigt, wenn dieses Thema schon oft besprochen wurde aber ich werde einfach nicht klüger aus den bestehenden Beiträgen.
Zu meiner Person: 20 Jahre alt, im 2. Lehrjahr zum Bürokaufmann (675€ Brutto) , erhalte Kindergeld (190€) + Unterhalt (300), wohne alleine.
Ich arbeite in der Schreinerei meines Vater, wo ich neben meinen standardmäßigen Tätigkeiten auch für unsere Kunden eine 3D Zeichnung (CAD) anfertige. Ich möchte ein Kleingewerbe anmelden damit ich für diese Zeichnungen Rechnungen verschicken kann und mir ein kleines Taschengeld nebenbei verdienen kann!
Meine Frage besteht jetzt aus folgenden Punkten:
- Kindergeld bleibt wie ich gelesen habe bestehen, egal bei was für einem Einkommen.
- Wie sieht es mit der Krankenversicherung aus, weil ich ja als Auszubildender versichert bin.
- Fallen sonst irgendwelche Kosten an? (ausgeschlossen Anmeldegebühr)
- Weitere wichtige Informationen würden mir ebenfalls weiterhelfen!
Ich bedanke mich jetzt schon mal und wünsche einen schönen Sonntag!
2 Antworten
Hallo, als pflichtversicherter Azubi in der GKV werden für einen selbstständigen Nebenjob keine Beiträge fällig. Pass nur auf, dass es nicht der Hauptjob wird.
Die Einnahmen aus der Selbstständigkeit müssen (einkommen)steuerlich deklariert werden, auch wenn Du wahrscheinlich am Ende des Tages keine Steuern zahlen wirst.
Viel Glück
Barmer
Soweit ich weiß, darf man als Gewerbetreibender nicht nur einen Arbeitgeber haben. Also musst du beachten, dass die Rechnungen nicht über die Firma sondern direkt an die Kunden verschickt werden.