FSJ + Kleingewerbe - rechtliche Hürden?
Hallo, zu meiner konkreten Frage habe ich leider noch nichts gefunden - daher diese Frage.
Als FSJ-Leistender ist für jede Nebentätigkeit eine Erlaubnis vom FSJ-Träger einzuholen. Außerdem ist auf den Zuvedienst in Sachen Krankenkasse und Kindergeld zu achten - soweit auch mein Stand.
Meine konkrete Frage: besteht bei einem Kleingewerbe des FSJ-Leistenden ebenfalls eine Verdienstobergrenze? Die Arbeitszeit lässt sich als Selbstständiger ja nicht immer genau protokollieren. In meinem Fall würde die Arbeitszeit nach Auftragslage ständig variieren. Die Bezahlung richtet sich nach Auftrag, nicht nach Zeit.
Sind sonstige rechtliche Hürden bis auf KV und Kindergeld bekannt? Ich hoffe, keine vorherige Frage übersehen zu haben. Vielen Dank für Ihre Hilfe!
1 Antwort
Es gibt in Deutschland bisher keine Verdienstobergrenzen, sonst säßen Helene Fischer und diverse Fußballer schon im Knast.
Solange die Voraussetzungen für die Gewährung von Kindergeld gegeben sind (unter 25, in Ausbildung, FJS) bekommen Deine Eltern das für Dich, egal, ob Du 10.000,- im Jahr verdienst, oder 10 Millionen.
Ich kenne den zeitlichen Rahmen des FJS nicht (wöchentliche Arbeitszeit), aber wenn das eine Vollzeittätigkeit ist, dann würde eine Nebenbeschäftigung keine Krankenversicherungspflicht auslösen.
Ja, FSJ ist grundsätzlich Vollzeit.
Vielen Dank! Also spricht außer möglichem Einspruch des Trägers nichts dagegen.